Der 27-jährige Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Freiburg verantworten. (Archivfoto) Foto: dpa

Weil er seinen Neffen in einem Hotelzimmer in Emmendingen im Schlaf ermordet haben soll, steht in Freiburg ein 27-Jähriger vor Gericht. Das Urteil wird für Mitte März erwartet.

Freiburg - Knapp ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Achtjährigen hat in Freiburg der Prozess gegen den Onkel des Jungen begonnen. Der 27 Jahre alte Mann aus der Nähe von Trier in Rheinland-Pfalz habe seinen schlafenden Neffen im September vergangenen Jahres in einem Hotelzimmer in Emmendingen bei Freiburg heimtückisch ermordet, sagte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt am Donnerstag. Der Achtjährige starb durch Messerstiche in den Hals. Der Mann und das Kind waren zu zweit auf einer mehrtägigen Urlaubsreise. Das Motiv der Tat ist unklar. Der Angeklagte war nach den tödlichen Messerstichen zunächst geflüchtet, stellte sich aber wenige Stunden später der Polizei und legte ein Geständnis ab.

Vor Gericht machte der Lagerarbeiter am Donnerstag weder Angaben zu seiner Person, noch zur Tat. Erklären könne er sich die Tat nicht, hatte er nach seiner Festnahme einem psychologischen Gutachter erklärt. Er habe keine Erinnerung an die tödlichen Stiche. Zwischen ihm und dem Jungen habe es keinen Streit gegeben, die beiden seien mit Einverständnis der Eltern regelmäßig unterwegs gewesen und hätten sich gut verstanden. Der Angeklagte lebte, wie auch das Opfer, im rheinland-pfälzischen Bernkastel-Kues.

Der Junge starb am Tatort, berichtete er Staatsanwalt. Ein Sexualdelikt habe es nicht gegeben. Allerdings seien bei dem Angeklagten Kinderpornos gefunden worden. Eine pädophile Neigung habe er aber nicht, sagte der Angeklagte gegenüber dem Gutachter. Hinweise auf eine psychische Erkrankung, Alkohol- oder Drogensucht gebe es bei dem Mann nicht, sagte der Gutachter. Allerdings hatte der 27-Jährige erklärt, dass er sich wegen privater Probleme umbringen wolle.

Der Prozess wird am Dienstag (8. März) fortgesetzt. Es sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Gehört werden sollen zehn Zeugen und zwei Sachverständige. Die Mutter des getöteten Kindes tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Das Urteil soll Mitte März gesprochen werden.