Um den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr einfacher zu machen, wird ab 2014 das sogenannte SEPA-System eingeführt. Foto: von Erichsen Foto: Schwarzwälder-Bote

SEPA ersetzt ab 2014 die klassischen Überweisungen und Lastschriften / Was sich für Bankkunden ändert

Von Andrea Bär Ortenau. Ab dem 1. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr (Überweisung und Lastschriften) durch das SEPA (Single Euro Payments Area) ersetzt. Das Zahlungsverfahren kann dann für inländische und grenzüberschreitende Eurozahlungen benutzt werden. Wir erklären, was sich für Bankkunden ändert.Durch die Umstellung soll der Einzahlungsverkehr einfacher, effizienter und sicherer gemacht werden. Was sich im Speziellen für Vereine, die Mitgliedsbeiträge einziehen, ändert, erklärte Thomas Höll in der Ettenheimer Volksbank-Filiale vor zahlreichen Vereinsvertretern.

Die Vereine sollten die Zeit bis zum Stichtag, 1. Februar 2014, für die Umstellung ihrer Zahlungen auf die neuen SEPA-Produkte nutzen. Bis 2016 gibt es eine Übergangsfrist, ab dann können Zahlungen nur noch online erfolgen. Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Umstellung der Zahlungsprogramme, statt Kontonummer und Bankleitzahl gibt es dann die IBAN und die BIC, ab 2016 reicht die IBAN aus.

Was verbirgt sich hinter IBAN und BIC?

Die IBAN ist eine internationale Kontonummer, in Deutschland hat sie 22 Stellen. Sie beinhaltet den Ländercode, eine Prüfziffer, die Bankleitzahl und die Kontonummer. Die BIC ist die europäische Bankleitzahl. Im Zuge der Umstellung werden die deutsche Bankleitzahl und die BIC für wegfallen.

Wie ändert sich das Zahlungsverfahren?

Aus der Inlandsüberweisung wird die SEPA-Überweisung, aus Kontonummer und Bankleitzahl wird die IBAN, aus der Einzugsermächtigung wird das SEPA-Basislastschriftverfahren und aus dem Abbuchungsauftrag wird das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren.

Was muss man sonst beachten?

Um Zahlungsvorgänge vorzunehmen, wird eine Mandatsreferenz mittels Gläubiger- Identifikationsnummer benötigt. Sie dient der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Diese Nummer kann man unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragen.

Gelten heutige Einzugsermächtigungen weiterhin?

Sie können als Lastschriftmandat im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden, neue müssen nicht eingeholt werden, solange die alten noch wirksam sind. Die Lastschrifteinzieher, Vereine oder Firmen also, müssen ihre Mitglieder auf jeden Fall über die Umstellung informieren. Zahlungsempfänger und -pflichtiger müssen ein konkretes Fälligkeitsdatum festlegen, der Empfänger muss dem Zahlungspflichtigen rechtzeitig vor Fälligkeit eine Vorabinformation übermitteln. Sprich: Bevor Geld eingezogen wird, muss das dem Mitglied mitgeteilt werden. Das kann per Post, E-Mail, SMS oder auch durch Veröffentlichung im Gemeindeblatt erfolgen. Die Umstellung auf SEPA ist also mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden.

Was sollten Vereine jetzt tun?

Die Vereine sollten sukzessive ihre Formulare auf die SEPA-Lastschriftmandate umstellen, den Aufbau einer Mandatsreferenz festlegen, Einzugsermächtigungen überprüfen und umstellen und mit ihrer Bank eine neue Inkassovereinbarung abschließen.

Weitere Informationen: www.sepadeutschland.de