In die Leerrohre können Glasfaserkabel per Luftdruck eingezogen werden. Foto: Dedert Foto: Schwarzwälder-Bote

Internet: Laut Bundestags- abgeordnetem ist Zuschussantrag für Ortenaukreis genehmigt

Der Bund fördert den Breitbandausbau in der Ortenau. Der Zuschussantrag, den der Kreis gestellt hat, wurde nach den Angaben von Peter Weiß (CDU) genehmigt.

Berlin/Ortenau (red/fs). Der Breitbandausbau im Ortenaukreis wird durch das Breitbandförderprogramm des Bundes unterstützt. Das hat Bundestagsabgeordneter Peter Weiß Landrat Frank Scherer mitgeteilt. Der Ortenaukreis hatte einen Antrag auf einen Zuschuss für Beratungsleistungen gestellt. Dieser Antrag wurde nun grundsätzlich genehmigt, heißt es in einer Mitteilung.

Der Förderbescheid wird am 20. Juni offiziell durch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in Berlin an den Antragsteller übergeben. "Ich freue mich sehr, dass der Bund den Breitbandausbau in der Region unterstützt. Gerade für den ländlichen Raum ist das von großer Bedeutung", sagte Weiß.

Gerade ländliche Regionen sollen unterstützt werden

Bis 2018 soll deutschlandweit eine flächendeckende Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreicht werden. Die Bundesregierung stelle dafür insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro zu Verfügung. "Vom Ausbau der Breitbandversorgung wird die Attraktivität vieler Städte und Gemeinden in ländlichen Regionen profitieren. Das ist auch für unsere Region eine große Chance", so Weiß.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, lege das Förderprogramm den Schwerpunkt auf die Schließung "weißer Flecken". Dies bedeute, dass damit der Breitbandausbau insbesondere in ländlichen Regionen und Randlagen, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau auf absehbare Zeit nicht erfolgt, unterstützt wird.

Erarbeitet wurde die Förderrichtlinie federführend vom "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur". Mit der neuen Richtlinie werden das Verfahren und die Kriterien für eine Förderung aufgestellt, um eine Gleichbehandlung aller Förderverfahren des Bundes im Bereich Breitband zu gewährleisten.

Das Förderprogramm richtet sich an Städte und Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zweckverbände, welche das Ausbauprojekt initiieren und die Projekte vor Ort koordinieren. Den Ausbau und den Netzbetrieb führt ein privatwirtschaftliches Unternehmen durch. Gefördert werden im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.