Schwerer Vorwurf: Der Angeklagte soll zwei Kinder über mehrere Jahre sexuell missbraucht haben. Foto: dpa

39-Jähriger soll Kinder seiner Lebensgefährtin mehrfach sexuell missbraucht haben. Urteil im Februar.

Offenburg - In einem Prozess gegen einen 39-jährigen Offenburger wegen sexuellen Missbrauchs sind die Tonbandaufnahmen der Begutachtung der angeblichen Opfer angehört worden. Die Anhörung hatte bereits zum Abbruch des ersten Prozesses vor knapp zwei Jahren geführt.

Wie zu Beginn des Prozesses vor der Jugendschutzkammer am Landgericht berichtet, hatte ein Schöffe in der ersten Verhandlung im Jahr 2011 nach tagelangem Anhören der Tonbandaufnahmen seinen Unmut geäußert. Daraufhin hatte Verteidiger Wolfgang Vogt, der die Anhörung beantragt hatte, einen Befangenheitsantrag gestellt. Die erste Verhandlung begann im Februar 2011 und endete im Mai.

Für den zweiten, kürzlich begonnenen Prozess, waren zunächst sechs Verhandlungstage anberaumt. Da die Verteidigung erneut beantragte, die Aufnahmen anzuhören, wurden nun vier zusätzliche Verhandlungstage terminiert. Das Urteil der Jugendschutzkammer am Landgericht soll nun am 27. Februar verkündet werden.

Vielzahl von sexuellen Handlungen

Die beiden mutmaßlichen Opfer haben inzwischen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erneut vor Gericht ausgesagt. Die Mädchen, die heute 14 und 15 Jahre alt sind, treten auch im zweiten Prozess als Nebenklägerinnen auf.

Laut Anklage hat ein 39-jähriger Offenburger zwischen 2005 bis 2006 eine Vielzahl von sexuellen Handlungen an den Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin begangen. Angeklagt sind zehn Fälle, darunter drei Vergehen des schweren sexuellen Missbrauchs.

Die Sachverständige hatte in der ersten Hauptverhandlung die Aussagen der beiden mutmaßlichen Opfer als glaubhaft bezeichnet. Die Diplom-Psychologin hatte die beiden Mädchen im Oktober und November 2009 und im März 2010 befragt. Die Tonbandaufnahmen, die nun erneut angehört wurden, bildeten die Basis des Gutachtens.

Nach Ansicht der Verteidigung sind zu viele Hintergrundgeräusche zu vernehmen. Rechtsanwalt Vogt zweifelte an der Glaubwürdigkeit des Gutachtens.

Nach der Zeugenaussage von Amtsrichterin Ute Körner, die die beiden Mädchen nach der Anzeige im August 2008 richterlich vernommen hatte, war bei der jüngeren Schwester kein Erlebnisbezug zu erkennen. Das Mädchen habe sich emotional unbeteiligt in einer Erwachsenensprache mitgeteilt.

Der Angeklagte bestreitet weiterhin die Vorwürfe. Um zu verhindern, dass er die Mutter der Kinder 2008 habe heiraten wollen, seien die »an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfe« gestreut worden, hatte er zum Prozessbeginn vor zwei Wochen gesagt. Die Mutter sowie die Großmutter, die für die falschen Vorwürfe verantwortlich sein soll, sind inzwischen gestorben. Dies macht den Prozess neben der erneuten Verhandlung aufgrund der Befangenheit des Schöffen und der Anhörung der Tonbandaufnahmen bemerkenswert.