Vorläufige Flüchtlingsunterkünfte wie hier in Allmannsweier stehen derzeit ausreichend zur Verfügung – künftig sind aber Anschlussunterbringungen gefragt. Foto: fr

Anschlussunterbringung: Migrationsamt informiert über Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge.

Ortenau - Die Anschlussunterbringung stellt Landkreis und Gemeinden vor Herausforderungen – gerade mit Blick auf die im neuen Integrationsgesetz vorgeschriebene Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge. Das Migrationsamt stellt deren Eckpunkte vor.

Um die Details der neuen Vorschrift und ihre Umsetzung im Ortenaukreis ging es bei den Treffen des Kommunalen Netzwerks Integration Ende November. Wie das Landratsamt mitteilt, hatte das Migrationsamt nach Lahr, Haslach, Offenburg und Achern eingeladen, um die Netzwerk-Mitglieder vor Ort zu informieren.

Amtsleiterin Alexandra Roth gab den mehr als 100 Vertretern aus Kommunen, Ehrenamtsinitiativen, Migrationsberatungsstellen, Sprachkursträgern, Schulamt und Ausländerbehörden zunächst einen Überblick zur Unterbringungssituation der Zuwanderer im Ortenaukreis. Aufgrund der Schließung der Balkanroute seien 2016 im Vergleich zum Vorjahr weitaus weniger Flüchtlinge in den Ortenaukreis gekommen: Bis Mitte November waren es demnach weniger als 2000 Menschen, während 2015 rund 4150 Zuwanderer dem Landkreis zugewiesen worden waren.

Daher habe die Kreisverwaltung auch einige Plätze in der vorläufigen Unterbringung wieder abbauen können, berichtete Roth. Momentan halte das Landratsamt in der vorläufigen Unterbringung 4551 Plätze vor, wovon 3210 belegt seien. Die Auslastung liegt demnach bei 71 Prozent.

Spätestens nach zwei Jahren müssten Zuwanderer die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen und für die Anschlussunterbringung einer Stadt oder Gemeinde zugewiesen werden. "Diese Welle rollt im kommenden Jahr auf die Städte und Gemeinden im Ortenaukreis zu", erläuterte die Amtsleiterin. Da auch die Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge inzwischen schneller abgeschlossen würden, komme eine wachsende Zahl anerkannter Flüchtlinge hinzu, die ebenfalls von den Städten und Gemeinden untergebracht werden müssten. Das Landratsamt schätzt die Gesamtzahl auf 2000 Personen.

Wer eine Ausbildung macht, ist von der Auflage befreit

"Vor diesem Hintergrund stehen Landkreis und Gemeinden im Zusammenhang mit der Wohnsitzauflage vor einer großen Aufgabe", so Roth. Vertreter der Ausländerbehörde und der Kommunalen Arbeitsförderung des Landratsamts erklärten die Grundzüge der neuen Regelungen. Demnach gilt die Wohnsitzauflage für das Bundesland und den Landkreis, in dem ein Flüchtling zum Zeitpunkt seiner Anerkennung lebt. Nach einem vom Landratsamt berechneten Schlüssel teilten die Ausländerbehörden des Ortenaukreises in Abstimmung mit der Unteren Aufnahmebehörde des Landratsamts den Flüchtlingen einen Wohnsitz in einer Kreiskommune zu. Wer Leistungen zum Lebensunterhalt von der Kommunalen Arbeitsförderung bekomme, müsse sich nach dieser Auflage richten. Anerkannte Flüchtlinge, die eine Ausbildung machen oder mindestens 712 Euro im Monat verdienen, seien von der Wohnsitzauflage dagegen befreit.

Im Anschluss nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit, sich untereinander und mit den Mitarbeitern des Landratsamts, unter anderem des Sozialdiensts der Gemeinschaftsunterkünfte, auszutauschen. Dabei thematisierte die Runde auch die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung für Zuwanderer, wie das Landratsamt weiter mitteilt.

Raumschaftstreffen finden zweimal jährlich im Kreis statt

"Das Interesse an den Präsentationen und die zahlreichen Fragen zeigten, wie wichtig diese regelmäßigen Veranstaltungen sind", so Ehrenamtskoordinatorin Ursula Moster. Zweimal im Jahr finden die Raumschaftstreffen des Kommunalen Netzwerks Integration demnach an verschiedenen Orten im Kreis statt, um aktuelle Informationen aus dem Landratsamt aus erster Hand weiterzugeben und die Anliegen der am Integrationsprozess Beteiligten zu diskutieren.