Statt zu liefern hat der Angeklagte die Pakete lieber selbst behalten. Foto: Symbolfoto: Archiv

Wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung hat das Gericht eine Bewährungsstrafe verhängt.

Offenburg - Ein Paketzusteller hat zahlreiche Sendungen nicht ausgeliefert und teilweise in seiner Wohnung gebunkert. Wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung wurde er am Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Der vorbestrafte 40-Jährige hat im Zeitraum 2010 bis 2012 19 Paketsendungen mit Waren in einem Wert von rund 2000 Euro nicht ausgeliefert. In einigen Fällen fälschte der geschiedene Paketzusteller die Unterschriften der Empfänger auf den Auslieferungsbelegen, um die ordnungsgemäße Auslieferung der Waren vorzutäuschen.

Ein Drucker, Handys, ein Smartphone, Fleece-Jacken, eine orthopädische Wellnessluftmatratze und Arbeitsschuhe erreichten nicht die Kunden. Eine Weihnachtskarte, in der sich 150 Euro Bargeld befanden, verschwand ebenso wie eine Karte zur Kommunion mit 100 Euro.

Der Angeklagte räumte vor Gericht nach reichlich Bedenkzeit die Taten schließlich ein. Amtsrichter Wolfgang Knopf hatte ihm bei einem Geständnis Bewährung in Aussicht gestellt – obwohl sein trotz seines Vorstrafenregisters ihm "nicht gut zu Gesicht steht".

Trotz Unterschlagung keine Kündigung

Die Beweislage war nach Einschätzung von Richter und Staatsanwaltschaft durch die Unterschriftenfälschung und die im Rahmen einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung aufgefundenen Waren jedoch eindeutig.

Bereichert will sich der hoch verschuldete Vater zweier Kinder aber nicht haben. Lediglich aus Zeitnot habe er die Pakete nicht ausgeliefert, erklärte er. "In dem Job gibt es nur Stress und Hektik", sagte der Paketzusteller.

Rund 90 Auslieferungsstopps hatte er nach eigener Aussage pro Tag gehabt. Und nachmittags musste er bereits mit den Abholungen beginnen. Sein Auslieferungsgebiet reichte im Tatzeitraum von Friesenheim über Schuttern, Meißenheim bis nach Hohberg. Der 40-Jährige ist trotz der Unterschlagung und des Verfahrens weiterhin beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.