Offenburg Minderjährige zum Sex gezwungen
Harald Rudolf, 12.12.2012 11:15 Uhr
Das Gericht war von der Schuld des 22-Jährigen überzeugt und verurteilte ihn.Foto: Shutterstock
Offenburg - Ein 22-Jähriger ist wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte erklärt, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen gehabt zu haben.
Verteidiger Peter Sum aus Haslach hatte auf Freispruch plädiert. Das Jugendschöffengericht war an den drei Verhandlungstagen des Prozesses jedoch zu der Überzeugung gekommen, dass es sich um »eine glatte Vergewaltigung« handelte, so der Vorsitzende Richter Holger Fritsch.
Das Gericht folgte dem laut Fritsch »sachgerechten Antrag« der Staatsanwaltschaft, welche die verhängte Freiheitsstrafe gefordert hatte. »Vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt«, sagte der Richter.
Staatsanwalt Martin Seifert hatte außerdem einen Haftbefehl gegen den 22-Jährigen wegen Verdunkelungsgefahr beantragt. Der Haftbefehl wurde vom Gericht außer Vollzug gesetzt. Wenn der 22-Jährige Kontakt zu vier Zeugen aufnimmt, wird der Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Der Angeklagte nahm während des Prozesses Kontakt zum Opfer auf und wurde aufgrund früherer Verurteilungen von Richter Fritsch als manipulativ bezeichnet. Nach Einschätzung seines Verteidigers wird der 22-Jährige in Berufung gehen.
Das Jugendschöffengericht hatte keinen Zweifel, dass der Mann im Oktober 2011 die damals 14-Jährige in seinem Auto auf einem Parkplatz im Kinzigtal vergewaltigte. Die beiden trafen sich am Tattag zum ersten Mal in einem Keller. Das Opfer war mit zwei Freundinnen und einem Bekannten unterwegs. Mit diesem stieg sie in das Auto des Angeklagten, um eine CD zu holen.
Nachdem der Bekannte das Auto verließ, fuhr der 22-Jährige mit dem Mädchen auf den Parkplatz. Dort entkleidete er sich und legte sich auf die sich wehrende und weinende 14-Jährige. Um den Geschlechtsverkehr zu erzwingen, schlug er sie.
Die 14-Jährige erstattete einen Tag später Anzeige. Das Jugendschöffengericht werte ihre Aussage vor Gericht, die sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit machte, als glaubhaft. Die Aussage sei in sich stimmig, nachvollziehbar und »eingebettet in eine Vor- und Nachgeschichte«. Ein Motiv für eine Falschaussage war für den Richter und die beiden Schöffen nach ausführlicher Prüfung nicht zu erkennen.
Richter Fritsch wies in der Urteilsbegründung auf die Problematik bei Vergewaltigungsprozessen hin: Es stehe Aussage gegen Aussage. Die Aussage des Opfers sei aber »tragfähig für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung«, so der Richter.
Den Hilfsbeweisantrag der Verteidigung, ein Sachverständigengutachten über die Glaubhaftigkeit des Opfers einzuholen, lehnte das Gericht wegen eigener Sachkunde ab.



Arnold
Sie sagen es richtig: wenn es ....................... gewesen wäre. Es darf aber bei einer Verurteilung keine Fragen geben, es darf niemals der Eindruck entstehen, war es oder war es nicht. Die Justiz macht den Rechtsstaat unglaubwürdig, wenn sich Richter Kompetenzen anmassen, die ihnen gar nicht zukommen. Auch Lebenserfahrung spricht nicht für Kompetenz, denn auch 'Erfahrung' ist subjektiv, dies liegt schon im Wort begründet, denn jeder zieht andere Schlüsse aus dem Er- oder Widerfahrenen. Natürlich kenne ich die 12 Geschworenen mit Henry Fonda- und einen ähnl. Filme mit Spencer Tracy als Anwalt- frohes Fest.
@Roland Spaeth
Wenn es Vergewaltigung war, waere es schlimm fuer das Maedchen,und das Urteil gerecht.Wenn es nicht so waere, waere es genau so schlimm sich diesem Stafausmass gegenueber zu sehen.In vielen Einzelheiten haben Sie erklaert, wie (sich )irren menschlich ist und das Gesetz versucht dem Richter Rueckhalt zu geben,wenn er sein Urteil sagt. Ein alter SW-Film der'50-Jahre (USA --Die zwoelf Geschworenen ) behandelt solche Faelle .Ein Geschworener kaempft eine Nacht gegen die Meinung von elf anderen Geschworenen, die einen Angeklagten fuer schuldig hielten.Er wurde anderntags'mangelder Beweise' freigesprochen.Auf jeden Fall 'Danke', 'Habe den Kommentar sehr gut gefunden.
Eigene Sachkunde?
Die Problematik solcher Delikte sollte man nicht dahingehend überstrapazieren, dass sich Richter die Fähigkeit eines Gutachters selbst zusprechen. Wir haben in der BRD Justizgeschichte etliche Beweise für handfeste falsche Anschuldigungen, darunter ist eine Lehrerin, die Kollegen angezeigt hatte, in Vergewaltigungsprozessen und auch-oder gerade weil- wenn die tatsächlichen Vorfälle überwiegen, sollte man Frauen nicht in Bedrängnis bringen, indem man Revisionsgründe vorproduziert, hoffend, der Beschuldigte kann sich eine Revision nicht leisten. Das Recht auf ein Gutachten ist fester Bestandteil der StPo, dieses Recht zu beschneiden oder durch vorsätzlich falsche Gutachten und manipulative Gutachterauswahl zu hintertreiben ist eine schwere Rechtsbeugung, die zwar durchaus als 'an der Tagesordnung' zu betrachten ist, jedoch das Gesamte Rechtssystem in Frage zu stellen geeignet ist und deshalb von jedem 'recht und billig Denkenden' auf`s schärfste zu verurteilen ist. Wenn die Justiz also sich selbst auch nur in die Nähe jeglichen Zweifels führt, zeigt dies, wie anmassend sie ob ihrer inzwischen erwiesenen Unantastbarkeit operiert und in erheblichem Maß den Rechtsfrieden stört, wissend, dass sie von der Politik hierin unterstützt wird. Der langjährige Kachelmannprozess mit von vorn herein nur zweifelhafter Ausgangsmöglichkeit hat bewiesen, dass ein solches Geschehen nicht als reiner Indizienprozess abgehandelt werden kann und selbst Gutachter kein Licht in`s Dunkel bringen können, wenn sie als Auftragsnehmer befangen sind. Die Justiz hat es jedoch bislang nie für nötig erachtet, ein faktisch unabhängiges Gutachternetzwerk aufzubauen, weshalb man allenthalben auf Zweckgutachten zurückgreift und den 'unabhängigen Richtern'- ein Witz von höchster Güte- die Entscheidung über den Wert des Gutachtens überlässt, die freilich wissen, dass sie niemals wegen Rechtsbeugung, und sei sie noch so offensichtlich, zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Justiz konterkariert das Rechtssystem, weil sie mit dem Recht selbst überfordert und angesichts der Masse gar nicht aufarbeitungsfähig ist. Nur etwa 20% aller Fälle werden lt. Vereinigun der Staatsanwälte überhaupt bearbeitet, dem Rest wird keine Folge gegeben. Wenn man sich dann die Geschäftspläne der Gerichte ansieht und feststellt, dass fast ausschliesslich OWI und Lachnummern wie Kleinstdrogendelikte, Ladendiebstahl und Schwarzfahren etc. verhandelt werden, weiss man Bescheid. Hier klingelt die Staatskasse, mehr nicht.