Weil er Minderjährige für sexuelle Handlungen bezahlt haben soll, muss sich ein 42-Jähriger derzeit vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Foto: Larisa Lofitskaya/ Shutterstock

42-Jähriger legt Geständnis ab. Bei den Taten angeblich stark alkoholisiert. Staatsanwalt fordert drei Jahre Haft.

Offenburg - Der Angeklagte, der sich wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs zweier minderjähriger Mädchen vor dem Offenburger Landgericht verantworten muss, hat in letzter Sekunde ein Geständnis abgelegt. Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Jahre Haft.

Vor der Anhörung der Plädoyers am dritten Verhandlungstag appellierte der Vorsitzende Richter Heinz Walter an den 42-Jährigen, die Vorwürfe zu gestehen. Die Beweislage sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft eindeutig, die Aussagen der drei Mädchen glaubhaft. Ein Geständnis würde sich strafmildernd auszahlen. "Wie?", fragte der Angeklagte, der während des Prozesses und der folgenden Plädoyers trotz zahlreicher Ermahnungen immer wieder die Verhandlung störte. "Das spüren Sie in Jahren und Monaten", antwortete ihm der Vorsitzende Richter.

Opfer haben keine Alkoholisierung bemerkt

Der 42-Jährige, der sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft befindet, überlegte kurz und gestand anschließend. "Es war so, aber mit viel Alkohol." Walter wies darauf hin, dass die Opfer keine Alkoholisierung bemerkt hätten.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Herwig Schäfer betonte in seinem Plädoyer die problematische Beweisführung bei Sexualdelikten mit jugendlichen Opfern. Taten müssten konkret nachgewiesen werden. Obwohl man es mit einer Serie zu tun haben, seien lediglich drei Taten übriggeblieben. Angeklagt waren ursprünglich sechs, ereignet haben sich laut Herwig eine Vielzahl sexueller Handlungen, für die der 42-Jährige ein 13-jähriges und zwei 16-jährige Mädchen bezahlte.

Von mehreren tausend Euro für Oralverkehr und andere sexuelle Handlungen hat eines der Mädchen gesprochen. Der Fall wurde von Nachbarn angezeigt, als sich die Treffen im Sommer 2012 in die Wohnungen eines der Mädchen verlagerten. Gegen den Vater läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen. Vor Gericht stritt der Vater als Zeuge jegliche Mitwisserschaft und Beteiligung ab.

Begonnen hat der Kontakt der Mädchen mit dem angeklagten Gebäudereiniger am Offenburger Bahnhof. Da wurde der 42-Jährige von den Mädchen angebettelt. Nachdem er ihnen mehrmals Geld gab, wollte er ihre Brüste gegen Bezahlung sehen. Danach mietete er ein Zimmer in einem Hotel. Anschließend gab es Treffen in der Firma, in der er arbeitete, sowie in einem Ruheraum für Lehrer einer Schule, zu der er aufgrund seiner Arbeit einen Generalschlüssel hatte.

Verteidiger sieht Mitschuld bei einem der Opfer

Die Vertreterin der Nebenklage, Ulrike Schwarz, wies darauf hin, dass das Geld für die aus problematischen Verhältnissen stammenden Mädchen verlockend gewesen sei. Dennoch habe der 42-Jährige gewusst, dass eines der Mädchen lediglich 13 Jahre alt war. Als er das erfahren hatte, hätte er nur mit den Schultern gezuckt.

Nach Ansicht des Verteidigers Sven Haas ging die Initiative von einem der damals 16-jährigen Mädchen aus. 38 telefonisch belegte Kontaktaufnahmen im Tatzeitraum seien von der Jugendlichen ausgegangen. Haas beantragte kein Strafmaß, er stellte die Höhe der Strafe in das Ermessen des Gerichts.

Das Urteil der Jugendschutzkammer wird am 20. Februar um 14 Uhr verkündet.