Landgericht verhandelt Gegendarstellung des Bundestrainers zu Fotos von Löw und Schauspielerin Dennenesch Zoundé.

Offenburg -  Bundestrainer Jogi Löw hat vorige Woche mit seinen jungen, wilden Nachwuchskickern beim Conferations-Cup für euphorische Schlagzeilen gesorgt. Gar nicht zufrieden ist Löw jedoch mit der Überschrift, die ihm eine Illustrierte im Mai dieses Jahres bescherte: „Neues Glück! … Alles über ihre Beziehung“, titelte die „Freizeit-Revue“ aus dem Burda Verlag Offenburg und zeigte auf der Titelseite Fotos von Löw und der Schauspielerin Dennenesch Zoundé.

Vor dem Landgericht Offenburg wehrt sich der Bundestrainer nun juristisch. Er will den Verlag zwingen, eine Gegendarstellung abzudrucken, prominent auf der Titelseite, dass er „keine Beziehung“ zur abgebildeten Schönen auf dem Magazin-Cover vom Mai habe.

Das Landgericht Offenburg hat diesem Begehren des Bundestrainers bereits stattgegeben. Das Magazin soll also Löws Reaktion abdrucken. Doch der Burda-Verlag wehrt sich dagegen, daher kommt der Fall nun ans Licht und kommende Woche vor den Kadi. Die Illustrierte behauptet laut Gericht, Löw und die Schauspielerin hätten sehr wohl eine „Beziehung“. Dieser Begriff beschreibe nicht nur „sexuell-intime Beziehungen“ oder eine Liaison, sondern auch freundschaftliche Verbindungen. Und eine solche habe er mit der abgedruckten Schauspielerin, das hätte Löw gegenüber anderen Medien eingeräumt, erklärt Burda laut Landgericht.

Nun müssen die Richter der 3. Zivilkammer kommenden Mittwoch ab 13 Uhr in Offenburg darüber entscheiden, ob Löw oder der Verlag Recht bekommt. Jogi-Fans können sich den Weg ins Landgericht aber wohl sparen: Er muss nicht persönlich zum Prozess kommen, hat das Gericht entschieden. Das regelt sein Anwalt. Zum Verfahren wollte sich der Burda-Verlag auf Nachfrage unserer Zeitung nicht weiter äußern.