Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Sachverhalt aus: Der Mann hatte zunächst mit einem Pfefferspray einem anderen Mann mehrfach ins Gesicht gesprüht und diesen dann gegen den Rücken, das Gesäß und die Beine getreten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Mann soll  Polizisten beschimpft und bedroht haben. Beamte verletzt.

Offenburg - Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat vor dem Strafrichter am Amtsgericht Offenburg Anklage gegen einen 31-jährigen Mann erhoben. Dieser hatte sich im Januar 2017 in Offenburg massiv gegen polizeiliche Maßnahmen gewehrt.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Sachverhalt aus: Der Mann hatte zunächst mit einem Pfefferspray einem anderen Mann mehrfach ins Gesicht gesprüht und diesen dann gegen den Rücken, das Gesäß und die Beine getreten. Weiter hatte er ihn beschimpft und ihm angedroht, seine Kinder abzustechen, wenn er der Polizei gegenüber etwas zu diesem Vorfall sagen würde.

Nachdem vier Polizeibeamte hinzugekommen seien, um den 31-Jährigen in Gewahrsam zu nehmen, habe der Mann einer Beamtin gegen den Oberschenkel getreten und einem Beamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dann habe er die Beamtin an den Haaren gepackt und eine Treppe hinunter gezerrt, woraufhin die Frau gestürzt und mit dem Kopf auf eine Stufe aufgeschlagen sei. Sie habe unter anderem eine Gehirnerschütterung, eine Prellung der Brustwirbelsäule und des Schädels sowie ein Schleudertrauma erlitten, ihr Kollege unter anderem eine Jochbeinprellung.

Während des Widerstands habe der 31-Jährige die Polizisten als "Hurensöhne" und "Wichser" beschimpft und auch ihnen gegenüber angekündigt, sie abzustechen.

Darüber hinaus sei er im Besitz von rund 2,4 Gramm Cannabis gewesen. Der deutsche Staatsbürger ist nach Auskunft der Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und vorsätzlichem unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. Im Fall einer Verurteilung drohe dem Mann eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.