Psychologischer Dienst, Freizeitbeschäftigung für die Gefangenen, Arbeitstherapie und Putzen – das sind die Aufgaben, die fünf Jahre lang von den Mitarbeitern der Firma Kötter übernommen worden sind. Foto: Archiv: Maygutiak

Privater Dienstleister ist ab Ende Mai nicht mehr in der JVA Offenburg tätig. Regierung setzt Beamte ein.

Offenburg - Der private Dienstleister Kötter wird ab 31. Mai nicht mehr für die Häftlinge im Offenburger Gefängnis sorgen. Die Aufgaben, die die Mitarbeiter erledigen, werden zukünftig von Beamten übernommen. Grund ist eine Passage im Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung.

Seit Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Offenburg im Jahr 2009 sind die Mitarbeiter der Firma Kötter dort tätig. Sie arbeiten überwiegend im Bereich der täglichen Versorgungsleistungen und der Vermittlung sozialer, schulischer und beruflicher Kompetenzen. Dazu gehört beispielsweise das Versorgungsmanagement mit Küche, Wäsche, Gefangeneneinkauf und Telefonie.

Zu den Aufgaben zählen zudem die Gebäudereinigung sowie die Anleitung der Gefangenen dazu, das Betreuungsmanagement mit der medizinischen Versorgung, dem Sozialdienst, dem psychologischen Dienst, mit Freizeit, Sport, Schule, beruflicher Ausbildung und Arbeitstherapie. "Auch die Beschäftigung der Gefangenen in den Arbeitsbetrieben fällt laut Vertrag in die Zuständigkeit des privaten Dienstleisters", erklärte Martina Schäfer, Pressesprecherin des Justizministeriums Baden-Württemberg. Rund 40 Prozent der Dienstleisungen werden damit von Kötter-Mitarbeitern übernommen.

Zum Ende des Jahres 2012 hat das Land Baden-Württemberg den Vertrag mit der Firma Kötter gekündigt. Zum 31. Mai läuft er aus. Grund für die Kündigung ist eine Passage im Koalitionsvertrag der Landesregierung. Dort heißt es: "Der Rechtsstaat bindet alle Machtausübung an Recht und Gesetz. Diese Bindung legitimiert staatliche Stellen zur Durchsetzung der Rechtsordnung. Wir stehen für einen modernen Rechtsstaat, der seine hoheitlichen Aufgaben effektiv und zuverlässig wahrnimmt. Justiz und Rechtspflege zählen zu den Kernaufgaben staatlicher Hoheitsausübung, die deswegen auch nicht in private Hände gegeben werden dürfen. Wir treten allen Bestrebungen entgegen, Aufgaben der Justiz zu privatisieren. Eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens und des Strafvollzugs lehnen wir strikt ab. Wir werden deshalb die Verträge zur Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt Offenburg zum frühestmöglichen Zeitpunkt auflösen und diese verhängnisvolle Fehlentwicklung stoppen."

Justizminister begründet Entscheidung mit Verantwortung

Hintergrund für diese Passage ist laut Schäfer, dass der Freiheitsentzug für Untersuchungshäftlinge wie auch für Strafgefangene einen schwerwiegenden Eingriff darstelle. "Nach Ansicht der Landesregierung gewährleisten Beamte eine gesetzestreue, unabhängige und freie Aufgabenerledigung im Justizvollzug in besonderem Maß", erklärt die Pressesprecherin.

Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) formulierte das so: "Im Justizvollzug hat der Staat eine immense Verantwortung. Das gilt sowohl gegenüber der Allgemeinheit, als auch gegenüber den Täterinnen und Tätern. Daher sollte der Staat diese Aufgabe nicht an Private delegieren, wenn auch nur ansatzweise die Gefahr von Interessenkonflikten oder Zweifel an der gesetzestreuen Aufgabenerledigung bestehen."

Wie wird es jetzt weitergehen für die 483 Häftlinge in Offenburg? Wer genau wird die Aufgaben übernehmen, die die Kötter-Angestellten bewältigt haben? "Ab Juni 2014 werden alle Aufgabenfelder in der JVA Offenburg – wie in allen anderen Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg auch – staatlich betrieben", so Schäfer.

Das bedeutet, dass staatliche Bedienstete und Beamte die Aufgaben übernehmen, die bislang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des privaten Dienstleisters übernommen wurden.« Die Vorbereitungen dafür seien in Offenburg in vollem Gange. Die Gefängnisleitung ist von dem Wechsel nicht betroffen.