Erst nach stundenlangem Einsatz war das Feuer in dem Imbiss gelöscht. Archivfoto: Rudolf Foto: Rudolf

29-Järhiger soll Imbiss in Offenburg angezündet haben. Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren gefordert.

Offenburg - Der Brand eines Imbisses in Offenburg im Oktober 2011 wird derzeit neu verhandelt. Bei einem Einbruch entstand ein Brand mit einem Schaden in Höhe von einer Million Euro. Die Frage, fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung, hat nun das Landgericht zu klären.

Die Tat war im Mai und Juni 2012 drei Tage lang beim Schöffengericht am Amtsgericht verhandelt und dann zum Landgericht verwiesen worden. Das Schöffengericht schloss vorsätzliche Brandstiftung nicht aus. Die Mindeststrafe dafür liegt bei fünf Jahren. Die Strafgewalt des Schöffengerichts ist jedoch auf vier Jahre begrenzt.

Der aus Russland stammende 29 Jahre alte Angeklagte, der sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft befindet, schwieg vor dem Landgericht. Zehn Diebstähle, die er zur Finanzierung seiner Drogensucht beging, räumte er aber ein.

Der langjährige Drogenabhängige stahl überwiegend Tabakwaren sowie Alkohol, den er an Gaststätten verkaufte – unter anderem auch an den Imbiss »Taverna XXL«, der am 18. Oktober 2011 infolge seines Einbruchs in Flammen aufging.

Damals waren 118 Feuerwehrleute stundenlang im Einsatz. Weil das Feuer auf angrenzende Häuser übergriff, hätte der Angeklagte »Menschen in die Gefahr des Todes gebracht«, so das Gericht. Beim Amtsgericht hatte der Angeklagte erklärt, bei seinem Einbruch kurz nach Mitternacht einen Grill, in dem sich glühende Holzkohle befand, umgestoßen zu haben. Seine Version der Tatnacht war dem gelernten Zerspannungsmechaniker jedoch nach und nach widerlegt worden.

Auf den Aufzeichnungen der Überwachungskamera war er um 4.06 Uhr zu erkennen. Fünf Minuten später berichtete eine Nachbarin, welche die Polizei alarmierte, von eineinhalb Meter hohen Flammen.

Nach Aussage eines Brandsachverständigen des Landeskriminalamtes konnte ein derartiger Brand innerhalb von fünf Minuten nur entstehen, "wenn das Sofa großflächig angezündet oder ein Brandbeschleuniger benutzt worden wäre." Das Feuer brach im Bereich des Sofas in einem Zwischenraum der Gaststätte aus. Weder glühende Holzkohle noch eine Zigarette hätten den Brand auslösen können, sagte der Brandsachverständige, der auch am Landgericht als Sachverständiger geladen ist.

Für den Prozess sind drei Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 11. März verkündet werden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet weiterhin auf fahrlässige Brandstiftung. Vor dem Amtsgericht hatte die Staatsanwaltschaft bereits plädiert und wegen Diebstahls und fahrlässiger Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert.