Das Auerwild ist auf dem Gütschkopf nachgewiesen. Fotos: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Windkraftanlagen: Regierungspräsidium beantwortet Anfrage

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt, dass der Auerhuhnnachweis auf dem Gütschkopf den Bau von Windkraftanlagen in dem Bereich verhindern könnte.

Wie kam es zu dem Auerhuhnnachweis auf dem Gütschkopf?

Anlässlich eines Ortstermins auf dem Gütschkopf, der nicht der gezielten Suche nach Auerhuhnnachweisen diente, sondern allein der örtlichen fachlichen Abstimmung geeigneter Maßnahmeflächen für das Auerhuhn im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens, von Mitarbeitern der Forstlichen Versuchsanstalt (FVA), der höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg und einem Planer, wurden zufällig Losung und Federn gefunden. Es existieren Fotos, die aber nicht herausgegeben werden können, um zum Schutz der sehr störungssensiblen Art einen gezielten "Auerhuhntourismus" in dem Bereich zu vermeiden.

Welche Kategorien des Aktionsplans Auerhuhn kommen für die Kot- und Federn-Funde in Frage?

Die durch die FVA vorgenommene Flächeneinstufungen in Kategorien beruhen auf den Grundlagen des Aktionsplan Auerhuhn. Bei der Einstufung in die Planungskategorien, und somit auch bei der Festlegung der Ausschlussflächen, werden die Prioritätsstufen des Aktionsplans, bekannte Reproduktionsbereiche und die wichtigsten Verbundbereiche zugrunde gelegt. Ergeben sich aber im Laufe der vorgeschriebenen Untersuchungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gesicherte Hinweise auf einen bisher nicht bekannten Reproduktionsbereich des Auerhuhns, muss die Planungsfläche neu bewertet werden. Diese Bewertung ist Aufgabe der FVA. Im Genehmigungsverfahren erfolgt eine naturschutzrechtliche Gesamtbeurteilung auf Basis aller Erkenntnisquellen insbesondere auch der aktuellen Funde und der Neubewertung der FVA.

Was bedeutet der Auerwildnachweis auf dem Gütschkopf für die dort geplanten Windkraftanlagen? Dürfen diese nicht gebaut werden? Wie groß ist der Radius, in dem dann keine Anlagen gebaut werden können?

Die Funde werden von der FVA als sicherer Reproduktionsnachweis gewertet, mit der damit verbundenen Neubewertung des Bereichs Gütschkopf als voraussichtliche Ausschlussfläche. Die aktuellen Nachweise im unmittelbaren Nahbereich der geplanten Anlagen stellen ein erhebliches artenschutzrechtliches Hindernis für die Genehmigung der Anlagen dar. Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft wird der relevante Radius mit 1000 Meter um den Nachweisort angegeben. Die Anlagen sind in diesem Radius geplant. Derzeit spricht alles dafür, dass einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für alle Anlagen beziehungsweise der Flächennutzungsplanung artenschutzrechtliche Gründe entgegenstehen.  

Fragen: Arwen Möller