Oberstaatsanwalt Häußler S-21-Gegner angeblich kein Thema für Verfassungsschutz

Michael Deufel, 18.12.2012 15:27 Uhr

Stuttgart - Stuttgart-21-Gegnern gilt Bernhard Häußler als Scharfmacher. Zuletzt wurde der Oberstaatsanwalt dafür kritisiert, linke Demonstranten streng zu verfolgen und gegenüber Alt-Nazis Milde walten zu lassen. Häußler verwahrt sich gegen den Vorwurf, auf dem rechten Auge blind zu sein.

Herr Häußler, wie wird aus einem Schubser gegen einen Polizeibeamten bei einer Stuttgart-21-Demonstration eine Anklage wegen versuchten Totschlags?
Der Vorgang, auf den Sie anspielen, hat sich ereignet, als im Sommer 2010 der Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs abgerissen wurde. Die Frau, um die es dabei ging, wurde aber nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt, wir hatten lediglich einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags beantragt. Dieser wurde vom Haftrichter und dem Landgericht abgelehnt. Es kam zur Anklage und auch Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

War Ihr Antrag damals überzogen?
Die Frau hatte einen Disput mit einem Polizeibeamten. Als ein Schutt-Lkw die Baustelle verließ, drehte sich die Frau um und stieß einen anderen unbeteiligten Beamten unvermittelt vor diesen Lkw auf die Fahrbahn. Das war nicht nur ein Schubser. Was die Frau tat, hätte unserer Meinung nach tödlich enden können, wenn der Fahrer des Lkw nicht sofort gebremst hätte. Allerdings war der Tötungsvorsatz nicht nachweisbar.


Ihre Abteilung verfolgt Straftaten mit politischem Hintergrund, dazu zählen unter anderem die Delikte bei Stuttgart-21-Demonstrationen. Als zuständiger Oberstaatsanwalt sind Sie für die Gegner des Bahnprojekts zu einer Art Hassfigur geworden.
Es handelt sich um eine Minderheit der Bahnhofsgegner.

Angesichts Hunderter von Verfahren könnte man konstatieren, dass Sie jede Bagatelle zur Anklage bringen wollen. Täuscht der ­Eindruck?
Wir führen keinen Kleinkrieg, wie uns gelegentlich unterstellt wird. Wir haben uns beim Thema Stuttgart 21 von Anfang an auf eine Linie festgelegt. Diese ist nicht von Willkür geleitet.

Dabei gilt welcher Grundsatz?
Es liegt ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor, weil die politische Auseinandersetzung nicht mit Straftaten geführt werden darf. Vergehen gegen Polizeibeamte werden ohnehin grundsätzlich verfolgt. Ein Polizeibeamter vertritt das Recht, wer ihn beleidigt, beleidigt das Amt. Bei polizeilichem Fehlverhalten gibt es die Möglichkeit, Gerichte anzurufen, und die der Dienstaufsichtsbeschwerde.

Der Staat handelt also nicht aus „Wut auf die Wutbürger“, wie „Der Spiegel“ unlängst formuliert hat?
Unsere grundsätzliche Praxis ist bei den Ermittlungen zu Stuttgart 21 die gleiche wie in allen anderen Bereichen, für die wir zuständig sind.

Ohne spezielle Vorgaben der Generalstaatsanwaltschaft oder des Innenministeriums?
Wir haben bezüglich Stuttgart 21 keinerlei Weisung oder sonstige Vorgaben erhalten.

 
 
Kommentare (3)
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DEZ
20
Roland Späth, 01:12 Uhr

Linke SS 2 Gegner

Eine seltsame Verquickung, einerseits Linke, andererseits SS 21 Gegner, weiss der eigentlich, wprüber er spricht. Nein, die Linke wird nicht stärker verfolgt, das sagt einer, der dafür steht. Naziverbrecher jahrzehntelang in Ruhe gelassen zu haben, dass sie sogar in einer Stuttgarter Nobelseniorenresidenz bis zum 'bitteren Ende' residieren konnten und die Verfolgung der Verantwortlichen Mörder von Sant'Anna di Stazzema jahrelang hintertrieben und die Ludwigsburger Zentrale zur Verfolgung der NS Verbrecher mit zur Farce gemacht hat.Hier noch ein Zitat einer Sonderstaatsanwältin der unsäglichen Stuttgarter Kampagne zur VErfolgung von antifaschistischen Symbolen, auf dem Mist der Stgt. Staatsanwaltschaft und des OLG Stuttgart gewachsen: ' ich habe keine Zeit, einen rechtsradikalen Brandstifter zu verfolgen, weil ich Sie - gemeint war ich in einer Verhandlung am AG Stgt.- wegen ihres Einspruches gegen den Strafbefehl - Handel mit Buttons und Abzeichen mit antifaschistischen Symbolen- verfolgen muss'. Weiss

DEZ
19
fribo, 21:07 Uhr

Peinlich...

... für einen Juristen wie Herrn Häußler, dass er behauptet, mit der Volksabstimmung sei S21 legitimiert worden. Dabei hat sich die Rechtslage durch die VA überhaupt nicht verändert! Ein Gesetz, mit dem die Landesregierung zur Kündigung der Finanzierungsverträge aufgefordert werden sollte hat bei der VA keine Mehrheit gefunden. Weder Ja- noch Nein-Stimmen hatten damals das juristisch erforderliche Quorum erreicht. Die Rechtslage am Tag nach der Abstimmung war somit exakt dieselbe wie am Tag vorher.

DEZ
19
Alexander Jung, 01:32 Uhr

Unnötig, teuer, eng, schief und schlecht: 15 gute Gründe für den Ausstieg

Bürger und Parlamente über Kosten getäuscht. Taktfahrplan für BaWü unmöglich gemacht. Sicherheitsbestimmungen durch Ausnahmeregelungen umgangen. Neuer Engpass ohne verkehrstechnischen Nutzen. Finanzierung verfassungswidrig. Bahnanschlüsse in der Region zerstört. Schlossgarten ruiniert. Stresstest manipuliert. Bahn-Großprojekte im Schnitt am Ende 2,5mal so teuer wie geplant. Gefährlich enge und steile Bahnsteige. „Problem Kopfbahnhof“ bereits in den 1950er Jahren durch Erfindung von Wendezügen gelöst. Verspätungen durch zu knapp bemessene Gleisanlagen. Mineralwasservorkommen gefährdet. Magistrale Paris-Bratislava Erfindung der EU-Bürokratie. Bei Kostensteigerungen Risiko einer Bauruine im Herzen von Stuttgart. Das sind 15 gute Gründe, um dieses DÜMMSTE GROSSPROJEKT ALLER ZEITEN sofort abzubrechen.