Die Stilllegung der Kläranlage im Würzbachtal wirkt sich positiv auf die Abwassergebühren aus. Foto: Stocker Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat passt Gebühren an / Nur Frisch- und Niederschlagswasser teurer

Von Steffi Stocker

Oberreichenbach. Bereits bei den Haushaltsplanungen Ende vergangenen Jahres hatte Daniel Merkle die Anpassung der Gebühren für Wasser- und Abwasserversorgung angekündigt. In der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte der Kämmerer, dass die Stilllegung der Kläranlage die Kosten reduziere.

Laut Merkle sind die bisher in den Kosten zu berücksichtigenden Abschreibungen und Kapitalverzinsungen in diesem Jahr vollständig weggefallen. Rückwirkend zum 1. Januar könne die Gebühr für Schmutzwasser um 55 Cent auf 2,51 Euro pro Kubikmeter gesenkt werden. "Das ergibt sich unter anderem aus der Gesetzesvorgabe, wonach die Gebühren nur so hoch sein dürfen, wie die ansatzfähigen Kosten", erläuterte der Kämmerer. Soll heißen: Die Kommunen sind in diesem Bereich angehalten, keine Gewinne zu erzielen.

Eine geringfügige Erhöhung um zehn Cent auf jetzt 47 Cent je Quadratmeter beschloss das Gremium indes für die Niederschlagswassergebühr. Sie wird allerdings erst ab Mai erhoben und ist das Ergebnis der Abwassersplittung.

"Hauptsächlich fixe Kosten, unter anderem durch den Zweckverband und den Wasserbezug, die wir nicht beeinflussen können, führen zu einer Gebührenerhöhung im Bereich der Wasserversorgung", fasste Merkle zusammen. Da in diesem Eigenbetrieb der Gemeinde keine Gewinnvorträge aus den Vorjahren mehr zur Verfügung stünden, sei der Schritt unausweichlich. Der Gemeinderat hatte parallel eine Abdeckung der Fehlbeträge aus dem Haushalt nicht für sinnvoll erachtet. Deshalb werden die Gebühren für den Frischwasserbezug um 36 Cent auf dann 2,66 Euro pro Kubikmeter angehoben. Die Erhöhung greift ebenfalls rückwirkend zum Jahresbeginn.

"Die Kalkulation wirkt sich für 95 Prozent unserer Bevölkerung günstiger aus", stellte Bürgermeister Karlheinz Kistner fest. Ohne Einwände beschloss der Gemeinderat die Gebührenanpassung.