Bürgermeister Josef Ungermann Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Neue Umsatzsteuerregelung für Kommunen tritt vorerst nicht in Kraft

Im Interesse der Steuergerechtigkeit sind seit Anfang 2016 alle auf privatrechtlicher Grundlage ausgeübten Tätigkeiten der Kommunen umsatzsteuerpflichtig. Indes können diese mit der Anwendung des neuen Rechts bis 2021 zuwarten. So wie Obernheim.

Obernheim. Bis Ende 2015 waren Kommunen nur umsatzsteuerpflichtig, wenn sie mit ihrer Geschäftstätigkeit in Konkurrenz zu Privatunternehmen traten oder treten konnten, etwa im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. In Obernheim werden beispielsweise die Mieterlöse der Mehrzweckhalle, die Einnahmen der Wasserversorgung, die Holzerlöse und die Jagdpacht besteuert. In Zukunft soll noch einiges mehr hinzukommen, beispielsweise die Erlöse der Kameradschaftskasse der Feuerwehr oder die Einnahmen aus dem Verkaufs für Bücher, Karten und ähnliche Dinge, es sei denn der jährliche Umsatz läge unter maximal 17 500 Euro. Ziel dieser Neuregelung ist es, Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Privaten zu vermeiden, wobei die Definition von Wettbewerbsverzerrung im Gesetzestext nicht vollkommen trennscharf zu sein scheint.

Allerdings hat der Gesetzgeber den Gemeinden eine Galgenfrist gesetzt: Wenn sie wollen, können sie sich mit der Umstellung bis Ende 2020 Zeit lassen – eine Option, die offenbar auch Vertreter des Landesfinanzministeriums angesichts der noch bestehenden Unklarheiten raten. Die Optionserklärung für den Status Quo kann jederzeit für das folgende Kalenderjahr wiederrufen werden; ein Zurück gibt es danach allerdings nicht mehr.

Bürgermeister Josef Ungermann vermutet hinter der Neuregelung unter anderem die Absicht des Gesetzgebers, "Rosinenpickerei" zu verhindern: Bei manchen Tätigkeiten bringe es einer Kommune durchaus Vorteile, sie als privates Geschäft und nicht als hoheitliche Aufgabe zu deklarieren – bei Investitionen in eine Halle könne beispielsweise Vorsteuer abgezogen werde. Das Votum der Gemeinderäte für den Status Quo fiel einstimmig aus.