Schlussabrechnung über die Sanierung des Daches der Mehrzweckhalle schließt positiv ab

Von Christoph Holbein

Obernheim. "Es war der richtige Schritt, jetzt ist alles neu", resümiert Obernheims Bürgermeister Josef Ungermann. Dem Gemeinderat lag in seiner jüngsten Sitzung die Schlussabrechnung über die Sanierung des Dachs der Mehrzweckhalle vor. Diese schließt für die Zimmer-, Dachdecker-, Gerüstbau-, Anschluss-, Blech-, Maler- und Elektroarbeiten sowie für die Baunebenkosten und Ingenieurhonorare mit Gesamtkosten von rund 56 594 Euro ab und liegt damit um fast 13 487 Euro unter der Kostenschätzung, die mit 70 200 Euro angesetzt gewesen ist. Damit findet eine, wie Ungermann es formulierte, "gewagte Geschichte" ihr, so hoffen die Gemeinderäte, gutes Ende. In den vergangenen Jahren war immer wieder Wasser vom hinteren Dach der Mehrzweckhalle in das Gebäude eingedrungen. Es gab eine bauphysikalische Untersuchung, die das Gremium bewog, grundlegend zu sanieren und die Dacheindeckung zu erneuern. Darin einbezogen war auch das südliche Kupferdach.

Ausgeführt haben die Handwerker die Arbeiten größtenteils im vergangenen Herbst. Das Wetter allerdings ließ einen Abschluss der Maßnahme erst Anfang dieses Jahres zu. Zu verkleiden sind noch die Abläufe im Geräteraum der Mehrzweckhalle, was geschehen soll, wenn das Mauerwerk völlig ausgetrocknet ist.

Angeboten hatten die Firmen die Arbeiten für Gesamtkosten in Höhe von 45 362 Euro. Diese Summe erhöhte sich, vor allem weil zusätzliche Zimmerarbeiten hinzukamen. Für das Projekt sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs insgesamt 20 000 Euro bereitgestellt, da zum Zeitpunkt des Aufstellens dieses Etats der Gemeinderat noch nicht erwogen hatte, das Kupferdach komplett zu erneuern. Das hat jetzt zur Folge, dass die gesamte Maßnahme als Reparaturaufwand den Erfolgsplan belastet. Haushaltstechnisch sind allerdings im Vermögenshaushalt noch Mittel aus dem Erneuern der Heizung im Gebäude Schulstraße 5 übrig, welche die Kommune für die Dachsanierung verwenden möchte.

Regressansprüche an frühere Unternehmen sind nicht möglich, und einen Versicherungsfall stellt der Schaden ebenfalls nicht dar.

Der Gemeinderat nahm die vorliegende Baukostenabrechnung über die Dachsanierung zustimmend zur Kenntnis.