Gemeinderat beschließt höhere Gebühren

Von Christoph Holbein

Obernheim. Verschiedene Satzungen hat der Obernheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung geändert. Für die Bürger der Gemeinde bedeutet das höhere Gebühren.

Beim Abwasser liegen die Gebühren ab dem 1. Januar für das Schmutzwasser bei 2,50 Euro je Kubikmeter Abwasser. Auch für sonstige Einleitungen muss der Nutzer je Kubikmeter Abwasser oder Wasser 2,50 Euro zahlen. Auf den gleichen Betrag angehoben sind auch die Gebühren für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird: beispielsweise aus Kleinkläranlagen und aus geschlossenen Gruben.

Höhere Gebühren gibt es ebenso bei der Bestattung auf dem Friedhof. Für eine Reihengrab für Personen ab sieben Jahren sind jetzt 550 Euro zu zahlen. Urnengräber kosten 370 Euro, Wahlgräber mit zwei Einzelgrabflächen 2900 Euro und ein Rasengrab für Erdbestattungen 850 Euro. Für ein Rasengrab für Urnenbestattungen schlagen 500 Euro zu Buche. Die Bestattungskosten liegen bei der Erdbestattung weiterhin bei 660 Euro, bei der Beisetzung von Aschen reduzieren sie sich auf 250 Euro. Die Kosten für eine Grabmalplatte im Rasengrab bleiben bei 388 Euro. Der Kostenersatz für das Abräumen von Grabstätten beläuft sich auf 66,50 Euro. Für das Nutzen der Leichenhalle ist eine Gebühr in Höhe von 100 Euro fällig.

Bei 12,50 Euro je Kubikmeter ist nun die Gebühr für die Benutzung der Erd- und Bauschuttdeponie Eschental angesetzt.

In Sachen Wasserversorgung werden die Haushalte ab 1. Januar im Durchschnitt mit zwölf Euro pro Jahr zusätzlich belastet. So wird die Grundgebühr bei Durchfluss von zwei bis fünf Kubikmetern auf vier Euro angehoben.