Nur ein kleines Stück Land – und doch verursacht "Schönbühl-Hörnle III" jede Menge Arbeit im Rathaus. Repro: Retter Foto: Schwarzwälder-Bote

Bebauungsplan Schönbühl-Hörnle III: Kleine Fläche verursacht großen Aufwand

Entscheidungen zum weiteren Verfahren im Rahmen des Bebauungsplans Schönbühl-Hörnle III hat der Obernheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag getroffen.

Obernheim. "Ein Riesenaufwand wegen dieses Stückchens Bebauungsplan" sei das alles, sagte Bürgermeister Josef Ungermann mit Blick auf "Schönbühl-Hörnle III", aber die gesetzlichen Vorgaben seien nun einmal zu erfüllen.

Ende 2015 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Bebauungsplans gefasst. Inzwischen sind die Stellungnahmen betroffener Behörden und der Träger öffentlicher Belange sowie drei angeforderte Berichte eingegangen.

Aus der Bevölkerung kamen während der einmonatigen Auslage im November 2015 keine Rückmeldungen. Dafür haben viele andere Institutionen inzwischen ihren Standpunkt zur geplanten Erweiterung dargelegt. Der Natur- und Denkmalschutz des Landratsamts Zollernalbkreis hatte darauf hingewiesen, dass aufgrund geschützter Grünbestände raumplanerische Belange betroffen seien, die berücksichtig werden sollen. Ansonsten verwies man die Gemeinde auf die Einschätzungen zum Artenschutz, einer Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung sowie eines Umweltberichts mit Umweltprüfung, die ein Fachbüro noch erstellen muss.

Damit hatte Obernheim das Büro Große Scharmann aus Waldenbuch beauftragt. Dieses kam zu dem Schluss, dass es durch das Projekt zu keinen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen kommen werde, so dass ein Ausgleich in allen untersuchten Bereichen nicht erforderlich sei.

Die Gemeinde möchte dennoch im östlichen Bereich des angrenzenden Flurstücks Nummer 2057 einen Steinriegel, vier Nistkästen für Vögel und zwei Nistkästen für Fledermäuse platzieren. Der Steinriegel ist eine Aufschüttung von Gestein an einem Hang, der Lebensraum für Eidechsen und ähnliche Lebewesen bieten soll. Eine Pflanzliste und Empfehlungen aus der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurden in den Bebauungsplan außerdem aufgenommen.

Die Ausgleichsmaßnahmen müssen noch mit dem Landwirtschaftsamt abgestimmt werden. Der Kreisbaumeister riet dazu, das Bebauungsplanverfahren von 1997 zu Ende zu führen, um Rechtssicherheit herzustellen.

Das Amt für Wasser und Bodenschutz, die Gewerbeaufsicht, die zuständige Stelle für Flurneuordnung und die Gemeinde Nusplingen hatten keine Einwände gegen die Erweiterung des Bebauungsplans. So beschlossen die Gemeinderäte einstimmig, die vorab beschriebenen Stellungnahmen zu beachten, die Verwaltung mit einer erneuten Anhörung der Träger öffentlicher Belange zu beauftragen und die Pläne erneut bei der Gemeindeverwaltung auszulegen.

Bürger dürfen dort zu den üblichen Öffnungszeiten ab dem 15. August für die Dauer eines Monats Einblick nehmen und Anregungen geben. Bürgermeister Josef Ungermann geht indes davon aus, dass im Oktober oder November der diesbezügliche Beschluss des Gemeinderats gefasst werden kann, so dass die Realisierung noch im Jahr 2016 möglich wird.