Platz für acht Asylbewerber gibt es nun in Obernheim. Foto: dpa

Gemeinde Obernheim mietet Wohnraum für Asylbewerber / Platz für bis zu acht Bewohner

Von Christoph Holbein

Obernheim. In Obernheim sind sie für den Fall gerüstet, sollten neue Asylbewerber kommen: Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, das Gebäude Am Steigle 1 zum vereinbarten Preis zu mieten, um dort diese Menschen unterzubringen.

Mit weiter steigenden Zahlen bei den Zuströmen von Asylbewerbern rechnet die Verwaltung des Landkreises für 2014. Nach dem Verteilerschlüssel, der sich am prozentualen Bevölkerungsanteil der Gemeinde orientiert, ist Obernheim verpflichtet, 2014 fünf Asylbewerber aufzunehmen. So hatte die Gemeindeverwaltung Ende des vergangenen Jahres nach Unterbringungsmöglichkeiten gesucht. Bei mehr als 40 leerstehenden Gebäuden sind bei der Kommune zwei Miet- und ein Kaufangebot eingegangen.

Ein Kauf schied aus finanziellen Gründen aus. Die beiden Mietobjekte besichtigten die Verantwortlichen zusammen mit Vertretern des Landratsamtes Zollernalb. Danach zog ein Anbieter sein Angebot zurück. Das verbliebene Objekt beurteilen Landkreis und Kommune als ideal.

Die Gemeinde hat dieses Gebäude zu mieten und die Miete zu bezahlen. Das Landratsamt belegt das Haus und erstattet der Gemeinde die Miet- und Nebenkosten. Die Möblierung hat die Kommune auf eigene Kosten vorzunehmen. "Es liegen schon verschiedene Angebote von gebrauchten Möbeln vor", sagte Bürgermeister Josef Ungermann in der Sitzung. Eigentümer des Gebäudes Am Steigle 1 ist Gemeinderat Johannes Huber. Es hat fünf Zimmer, Küche, Bad, einen Abstellraum und eine Wohnfläche von rund 90 Quadratmetern. Somit ist es möglich, problemlos bis zu acht Asylbewerber unterzubringen.

Die Menschen dürfen die vorhandene Kücheneinrichtung, eine Waschmaschine sowie diverse Möbel mitbenutzen. Das Gebäude verfügt über eine eigene Heizung sowie einen Strom- und Wasseranschluss, was eine Nebenkostenabrechnung problemlos ermöglicht. Da es sich beim Eigentümer um ein Mitglied des Gemeinderats und gleichzeitig einen Stellvertreter des Bürgermeisters handelt, hat das Kommunalamt das letzte Wort, wobei die Rechtsaufsicht Zustimmung signalisiert hat. Ab 1. März wäre alles soweit, dass Asylbewerber einziehen können.

Das Mietverhältnis soll so lange aufrecht erhalten bleiben, wie die Gemeinde verpflichtet ist, Asylbewerber unterzubringen. Deshalb befürwortete das Gremium, einen auf ein Jahr befristeten Mietvertrag abzuschließen, der sich automatisch verlängert und die Möglichkeit beinhaltet, zu kündigen.