Forstamt gibt Auskunft über Zweck und Zulässigkeit

Oberndorf. Um ihre Forstkulturen oder Naturverjüngungen vor Wildverbiss zu schützen, bringen die Waldbesitzer Zäune an. Deren Schutzwirkung ist allerdings nur gewährleistet, wenn sie auch fachmännisch aufgebaut und damit dicht sind.

Windwurf, Astabwurf oder auch Zerstörungen durch Schwarzwild verhindern oft schnell die Wirksamkeit des Schutzes. Deshalb sollten die Zäune von den Waldbesitzern regelmäßig kontrolliert und im Bedarfsfall auch wieder ausgebessert werden, so die Stadtverwaltung. Allerdings muss der Besitzer Sorge dafür tragen, dass die Zäune rechtzeitig wieder entfernt werden, zumal sich durch den Zaun der Verbissdruck auf anderen freien Fläche erhöht.

Betreten darf nicht erschwert werden

Eine Forstkultur ist bei einer Höhe von 150 bis 200 Zentimetern über das kritische Alter hinausgewachsen, so dass kein Schutz mehr erforderlich ist. In diesem Fall müssen die Zäune abgebaut werden, wobei einzelne kleinere Baumexemplare den längeren Verbleib des Zaunes keinesfalls rechtfertigen. Wird der Zaun nach diesen Kriterien nicht mehr benötigt, darf dem Landeswaldgesetz das zulässige Betreten des Waldes dadurch nicht verhindert oder erschwert werden. Die Forstverwaltung kann in diesem Fall auch das Entfernen des Zaunes anordnen. Zaunreste können für Wildtiere zur tödlichen Falle werden, wenn sie sich verfangen. Über Sinn, Zweck und Zulässigkeit eines Zaunes geben das Forstamt oder der Revierleiter gerne ausführlich Auskunft.