SPD und CDU setzen sich gegen die Freien Wähler im Gemeinderat durch / Aufstellungsbeschluss zugestimmt

Von Marcella Danner

Oberndorf. Der Gemeinderat hat ein Zeichen in Sachen Gestaltung an der Brandeckerstraße und Bösinger Steige gesetzt. Nachdem eine Bauvoranfrage bereits im technischen Ausschuss für reichlich Diskussionsstoff gesorgt hatte, befasste sich nun das gesamte Gremium mit dem Thema. Beschlossen haben die Stadträte mit 13 Ja-Stimmen schließlich die Aufstellung eines Bebauungsplans, der die Dachform und -neigung einschränken soll. Dem ging erneut eine lange Diskussion voraus, und sieben Ratsmitglieder stimmten dagegen. "Das Gebiet verfügt über eine homogene, harmonisch wirkende Dachlandschaft mit Sattel-, Walm- und Mansardendächern. Aufgrund der exponierten Lage ist die Bebauung ortsbildprägend für die Stadt-Silhouette", so heißt es in der Beschlussvorlage. Und dem, betonte SPD-Fraktionssprecher Günter Danner, sei auch nicht viel hinzuzufügen. Er persönlich hätte gar nichts dagegen, wenn es nicht beim Aufstellungsbeschluss bliebe, sondern die Vorgaben gleich per Bebauungsplan festgezurrt würden.

Das sahen die Ratskollegen von den Freien Wählern allerdings ganz anders. Ihnen ist das Vorschreiben der Dachform zu restriktiv. Fraktionssprecher Dieter Rinker und Günter Niethammer haben Sorge, die Stadt würde damit potenzielle Bau- und Umbauwillige verprellen.

Doch genau das soll ja auch das Ziel des Aufstellungsbeschlusses sein, wie Bürgermeister Hermann Acker betonte. So werde hier schon gar niemand einen Bauantrag einreichen, der damit rechnen müsse, dass seine unkonventionelle Dachform sowieso nicht zum Zuge käme.

"Damit setzen wir ein Signal", erklärte CDU-Fraktionssprecher Wolfgang Maier, der sich mit den Kollegen von der SPD-Fraktion einig war. Wenn Rottweil sich Gedanken um die Wirkung eines Turm mache, der weit weg von der Innenstadt gebaut werden soll, so müsse das doch in Oberndorf auch möglich sein, wenn es um stadtbildprägende Ansichten gehe. Das habe nichts mit einer Käseglocke zu tun, die man über die Stadt stülpen wolle.

Mit dem Aufstellungsbeschluss, erklärte Acker, verbaue man sich zunächst einmal nichts. So könne von Fall zu Fall entschieden werden. Aber wenn man gar nichts mache, so gebe es lediglich die Regel, dass sich ein Gebäude in die Umgebung einfügen müsse. Die sei aber sehr dehnbar.

Einen Bebauungsplan könnte das Gremium später immer noch aufstellen, wenn dies gewünscht werde.