Wenn es schneit, sind die Bürger gefordert. Sie müssen den Schnee von den Gehwegen entfernen. Foto: Gebert Foto: Schwarzwälder-Bote

Schneeräumen: Ordnungsamt informiert

Oberndorf. Für die Stadt Oberndorf sowie für Hausbesitzer, Mieter und Pächter heißt es, bei Schnee ihrer Schneeräumpflicht nachzukommen, damit die wichtigen Straßen und vor allem die Gehwege nicht zu gefährlichen Rutschbahnen werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Diese Pflicht sei auch in der städtischen Räum- und Streupflichtsatzung festgelegt. Danach seien die Gehwege morgens bis 7.30 Uhr zu räumen und zu streuen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee falle oder Schnee- und Eisglätte auftrete, sei unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht ende um 21 Uhr. Und weiter: Sonn- und feiertags habe der Fußgänger erst ab 9 Uhr Anspruch auf schnee- und eisfreie Wege.

Wo keine Gehwege seien, wird weiter informiert, sei die Straße entlang der Grundstücksgrenze in einer Breite von etwa einem Meter freizuschaufeln. Dies gelte insbesondere auch im Bereich von Wendehammern. Bei nur einem Gehweg haben die Anlieger von beiden Seiten der Straße im Wechsel zu räumen. Diese gemeinsame Verpflichtung bestehe nicht für solche Straßenanlieger, die ihren Hauptzugang zum Grundstück von einer anderen Straße aus haben, wenn für den einseitig angelegten Gehwegbereich weitere Straßenanlieger verpflichtet seien.

Zum Bestreuen der Gehwege sei grundsätzlich abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Bei Tauwetter haben die Straßenanlieger weiterhin die Verpflichtung, die Straßenrinnen und Straßeneinlaufschächte so frei zu machen, dass das Schmelzwasser ablaufen könne.

Die Stadtverwaltung erinnert an das Unfallrisiko und an die damit verbundenen Haftungsansprüche. Solche können entstehen, wenn sich ein Fußgänger wegen eines nicht geräumten Gehwegs verletzt oder geräumter Schnee vom Anlieger auf die Fahrbahn geworfen werde.

Wer nicht in der Lage sei, selbst Hand anzulegen, müsse für Ersatz sorgen. Im Rahmen der "Aktion Schneemann" versucht die Stadtverwaltung in diesem Jahr in bewährter Weise, älteren oder behinderten Bürgern einen Helfer zum Schneeschippen zu vermitteln.

Weitere Informationen: Telefon 07423/77 11 34