Aufmerksam verfolgen Anwohner die Diskussion um den Abstandsstreifen. Foto: Zeger Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat spricht sich für Änderung des Bebauungsplans Gartenwiesen aus / Keine Speise- und Schankbetriebe

Von Karin Zeger

Oberndorf. Der Bebauungsplan Gartenwiesen auf dem Lindenhof wird geändert. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Damit will er die innerörtliche Entwicklung vorantreiben.

So voll war’s im Sitzungssaal unterm Dach im Rathaus selten: Im Zuhörerbereich hatten zahlreiche Anwohner der Gartenwiesen Platz genommen. Nachdem der Abstandstreifen zwischen dem Gewerbe- und dem Wohngebiet in den vergangenen Tagen für Diskussionen sorgte, wollten sie sich nun Informationen aus erster Hand einholen.

Bürgermeister Hermann Acker stellte zu Beginn der Sitzung fest, dass das Verfahren in so einem Fall das Baugesetzbuch vorgebe. Zum jetzigen Zeitpunkt sei eine Beteiligung der Anwohner nicht vorgesehen, er stehe jedoch jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Nach der öffentlichen Auslegung würde sich der Gemeinderat dann erneut mit dem Plan beschäftigen und die eventuellen Bedenken der Träger öffentlicher Belange berücksichtigen. "Der Gemeinderat ist zu jeder Zeit Herr des Verfahrens", versuchte er den Fall zu versachlichen.

u Die Diskussion: Mutmaßungen, Spekulationen und Ängste, darauf basiere die bisherige Diskussion, sagte Stadtrat Günter Danner (SPD). Letztere müsse man ernst nehmen, aber auch der Bauinteressent für diese Grünfläche habe ein Recht darauf, nicht genannt zu werden. Er sprach sich dafür aus, die Nutzung weiter einzugrenzen und die Firsthöhe von zehn auf neun Meter zu verringern. Stadtrat Hans-Joachim Schmid (Freie Wähler) schaute über den Tellerrand und verwies darauf, dass Zusagen aus den 1980er-Jahren auch überregional angepasst werden würden. "Lässt sich da ein Dienstleister nieder, kann dies der ganzen Region guttun."

Als man die Grünfläche angelegt habe, hätten sich die Planer etwas dabei gedacht, meinte Stadtrat Martin Karsten (CDU). Man müsse hier den Vertrauuensschutz beachten. "Die Bauherren haben damals die Grundstücke gekauft, weil ihnen zugesagt wurde, der Grünstreifen bleibe bestehen."

Vertrauensschutz beachten

Nur weil ein Bauherr sich jetzt ausgerechnet diese Fläche für sein Objekt ausgesucht habe, könne man nicht die ganze Planung umwerfen. Auch sein Nebensitzer, Stadtrat Wolfgang Maier, griff das Thema Vertrauen auf. Man solle hier nicht bedenkenlos und keinesfalls gewissenlos entscheiden. Harald Ginter vom städtischen Bauamt erläuterte, dass es rechtlich keinen Anspruch darauf gebe, dass die Grünfläche erhalten bleibt.

"Dann sollte man das Verfahren laufen lassen und anschließend mit den Anwohnern ins Gespräch kommen", sagte Maier.

Nach dem Zweck der Grünfläche fragte Stadtrat Dieter Rinker (FW). Ein Abstandsstreifen erfülle für ihn erst dann eine Funktion, wenn er die Anwohner dahinter schütze. Und dafür müsse der Streifen bebaut oder bepflanzt werden.

u Die Änderungen: Es sollen keine Schank- und Speisewirtschaften erlaubt werden. Außerdem wird die Firsthöhe von zehn auf neun Meter verringert, Satteldächer werden nur dann erlaubt, wenn die Giebelrichtung zur Steinbeis-straße zeigt, die Zahl der notwendigen Stellplätze wird erhöht.

Bei einer Wohneinheit bis 50 Quadratmetern ist ein Stellplatz notwendig, darüber zwei pro Wohneinheit.

u Die Abstimmung: Einstimmigkeit herrschte beim Verbot für Speise- und Schankwirtschaften. Bei allen anderen Punkten stimmten 22 Räte dafür, Martin Karsten dagegen.