Kommunales: Rollstuhlgerechte Zugänge

Oberndorf. Treppen, Stufen oder ähnliche Hindernisse bereiten körperlich beeinträchtigten Personen immer wieder ein Problem, so unter Umständen auch beim Wahlgang am 24. September. Wie das städtische Wahlamt mitteilt, stehen rollstuhlgerechte Wahllokale zur Verfügung. Diese befinden sich in den Wahlbezirken 01, 02, 04 und 06 sowie 05. Der Wahlbezirk 01 ist in der Realschule eingerichtet. Bezirk 02 befindet sich im Rathaus, Klosterstraße 3. Der dortige Wahlraum kann mit dem Aufzug erreicht werden.

Die Wahlbezirke 04 und 06 in der Grundschule Lindenhof sie sind über eine Rampe zu erreichen. Durch die Verlegung des Wahllokals des Bezirks 05 in die Bürgerservicestelle Lindenhof ist auch dort der rollstuhlgerechte Zugang gegeben.

Auch Briefwahl ist möglich

Wer außerhalb seines Wahlbezirks eines dieser Wahllokale aufsuchen möchte, benötigt einen Wahlschein, der bei der Stadtverwaltung oder den Ortsverwaltungen mit der zugegangenen Wahlbenachrichtigung oder online unter www.oberndorf.de zu beantragen ist. Der Antrag kann bis Freitag, 22. September, 18 Uhr gestellt werden (online ist nur bis Donnerstag 21. September, 12 Uhr möglich).

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Die Beantragung der Briefwahl ist auch bei der Servicestelle Lindenhof und den Verwaltungsaußenstellen in den Ortsteilen möglich.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusen dung von Stimmzettel-schablonen an. Diese werden auf den Stimmzettel gelegt.

Schablonen und Audio-CDs für Sehbehinderte

Die Felder für die "Kreuzchen" sind somit ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Darauf wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.

Die Schablone und eine Audio-CD können kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Telefon 0761/3 61 22 angefordert werden (online nur bis Donnerstag 21. September, 12 Uhr.  Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamts, Telefon 07423/77 11 36, zur Verfügung.