Auf einem Teil des Wöhrd-Parkplatzes sollten drei Baukörpern entstehen. In einem wollte Alexander Hopf eine Zahnklink einrichten. Für ihn ist dieses Projekt nun aber hinfällig geworden. Foto: Danner

Hopf zieht Volksbank den Zahn: Klinik wird es mit Arzt nicht geben. Grundstückseigner Volksbank spricht von Alternativen.

Oberndorf - Eine Zahnklinik wird es auf dem Oberndorfer Wöhrd nicht geben – jedenfalls nicht mit Alexander Hopf. Die Gespräche mit der Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar führten zu keinem für den Zahnarzt akzeptablen Ergebnis.

Nachdem die Bank das Gelände auf dem Wöhrd (jetziger Parkplatz) erworben hatte, stimmte der Gemeinderat einer Bebauungsplanänderung zu. So sollte die Entstehung von drei Baukörpern ermöglich werden – ein Business-Park. Eines der Gebäude wollte Aleander Hopf, dessen Praxis sich in unmittelbarer Nähe in den Obergeschossen der Volksbank befindet, anmieten und darin eine Zahnklinik etablieren (wir berichteten).

Bereits im März hatte er jedoch im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt, dass es zu keiner Einigung hinsichtlich des Mietpreises gekommen sei.

Eine andere Lösung für seinen erhöhten Raumbedarf, die der Zahnarzt bereits im Juli 2015 anstrebte, war die Anmietung von weiteren Räumen im Volksbankgebäude selbst. Indigniert war er seinerzeit, dass schließlich einem Notar der Vorzug gegeben wurde. Diese "Bevorzugung" eines Dritten gegenüber ihm als "etablierten und zuverlässiger Mieter" empfand er als Brüskierung.

Er sei dann an die Stadt Oberndorf herangetreten, um den Wöhrdparkplatz selbst von der Kommune zu erwerben. Das Gebäude für die Zahnklinik, das er dort zu errichten plante, wollte er mit einer gläsernen Brücke ans Volksbankgebäude und somit an seine bestehenden Praxisräume anbinden, berichtet Hopf weiter. Diese Anbindung sei ihm jedoch von der Bank nicht gestattet worden.

Somit habe er zähneknirschend das Angebot angenommen, das geplante Projekt komplett an die Volksbank abzutreten und später dann vom Kreditinstitut zurückzumieten.

Hopf sieht sich als "Fusionsopfer"

Mitten in den Verhandlungen sei es zur Fusion der Volksbanken gekommen, und er habe sich mit sehr hohen Mietforderungen konfrontiert gesehen, die so vorher nicht abgesprochen gewesen seien. Alexander Hopf fühlt sich und sein Klinikprojekt daher als "Fusionsopfer".

Der Zahnarzt ist verärgert. "Zwei Jahre wertvoller Arbeit und mehrere zehntausend Euro an eigenen Planungskosten" habe er mittlerweile in sein Projekt gesteckt. Seiner Meinung nach, so erklärte Hopf in einem Schreiben an die Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar, könne die "völlig verfahrene Situation" nur noch durch ein Eingreifen der Aufsichts- und Vorstandsvorsitzenden selbst gerettet werden.

Eine direkte Antwort auf seinen Brief habe er nicht bekommen. Stattdessen flatterte ihm vor kurzem über ein Anwaltsbüro, das die Volksbank vertritt, ein ganz anderes Angebot ins Haus. Darin wird ihm der Kauf des Grundstücks samt der bisher entstandenen Planungskosten für rund 550 000 Euro zum Kauf angeboten – mit Angebotsdauer bis zum 31. August. Da Hopf selbst jedoch nur einen der drei geplanten Gebäudekörper selbst nutzen wolle, sei dies keine Option für ihn. Er erklärt gegenüber dem Schwarzwälder Boten, dass das Projekt für ihn deshalb gestorben sei.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar, Udo Schlipf, war gestern überrascht, als unsere Zeitung ihn um eine Stellungnahme zur Situation bat. Aus seiner Sicht befinde man sich bis zum 31. August noch in laufenden Verhandlungen mit Alexander Hopf. Da seine Bank vom Oberndorfer Zahnarzt bisher aber keine Antwort auf das Angebot erhalten habe, wolle er daher auch nicht auf Details eingehen. Allerdings, so betont Schlipf, sei ihm ganz persönlich und auch seinem Unternehmen sehr an der Realisierung des Projekts auf dem Wöhrd gelegen – sei es in Form einer Zahnklinik oder eines ähnlichen Objekts. Es gebe durchaus Alternativen, meint Schlipf.

Bürgermeister Hermann Acker erklärt auf Anfrage, dass das Grundstück am 3. Juni 2016 an die Volksbank verkauft worden sei – mit der Bauverpflichtung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Vorlage einer rechtskräftigen Baugenehmigung. Dabei habe sich der Erwerber – also die Bank – verpflichtet, spätestens einen Monat nach Feststellung des geänderten Bebauungsplanes ein Baugesuch einzureichen. Die Baugenehmigung wurde am 6. März erteilt.