In einem Arbeitsprozess wird zwei Ex-Mitarbeitern des Rüstungskonzerns Heckler&Koch vorgeworfen, an mutmaßlichen illegalen Waffenlieferungen beteiligt gewesen zu sein. Foto: Seeger

Streit um Kündigungen: Bis zur Hauptverhandlung sind Ex-Angestellte freigestellt. Bezüge werden weiter bezahlt.

Oberndorf/Freiburg - Der Prozess vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg zwischen dem Rüstungsunternehmen Heckler&Koch (HK) und zwei fristlos gekündigten Mitarbeiter endete am Montag mit einem Vergleich. Dieser ist eng an den Ausgang eines anstehenden Strafprozesses gegen den Vertriebsbereichsleiter und die Sachbearbeiterin gekoppelt.

Den zwei Mitarbeitern, die jeweils über 30 Jahre bei HK in Oberndorf (Kreis Rottweil) beschäftigt sind, wird vorgeworfen, in Unterlagen falsche Bestimmungsorte für G 36-Gewehre eingetragen zu haben, um so eine Ausfuhrgenehmigung zu erhalten. Speziell ging es um Exporte von rund 8000 Gewehren zwischen 2006 bis 2009 nach Mexiko.

Richter Christoph Tillmanns ließ durchblicken, dass dieses Vorgehen einen arbeitsrechtlichen Verstoß darstelle. Allerdings müsse erst belegt werden, ob diese Täuschung überhaupt strafrechtlich relevant sei. Dies sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

In einem Bericht des Zollkriminalamts (ZKA) wird der Staatsanwaltschaft empfohlen, Anklage gegen die zwei Mitarbeiter zu erheben. Ein Termin steht noch nicht fest. Bis zur Hauptverhandlung sind die Mitarbeiter freigestellt, die Bezüge werden weiter bezahlt, HK übernimmt weiterhin die Kosten ihrer Anwälte. Bislang betragen diese insgesamt rund 254.000 Euro. Die beiden erhalten kein Gehalt mehr, wenn sie in erster Instanz im Strafverfahren verurteilt werden. Außerdem übernimmt HK die Anwaltskosten von 35.000 Euro je Kläger bis zu Beginn der Hauptverhandlung. Im Falle eines Freispruchs haben die Mitarbeiter einen Anspruch auf Wiedereinstellung.

"Der auf Vorschlag des Gerichts zustande gekommene Vergleich, der im Kern das arbeitsgerichtliche Verfahren an das Strafverfahren koppelt, entspricht in vollem Umfang unserer Rechtsauffassung", sagte ein Sprecher von Heckler&Koch. "Unser Unternehmen trennt sich konsequent von Mitarbeitern, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gegen geltendes Recht verstoßen und dafür verurteilt werden."

In dem Verfahren ging es nur um die arbeitsrechtlichen Aspekte des Falls. Wer bei dem Unternehmen die Verantwortung für die Waffenlieferung nach Mexiko trägt, müssen die Arbeitsrichter nicht entscheiden. Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu dieser Frage dauern nach eigenen Angaben an. Einer Sprecherin zufolge wird gegen mehrere Beschuldigte ermittelt.