Auch wenn er im Moment mit den Planungen für den kommenden Haushalt ordentlich zu tun hat – Stadtkämmerer Rainer Weber blickt frohgemut in die Zukunft. Foto: Danner Foto: Schwarzwälder-Bote

Stadtkämmerer Rainer Weber erläutert für unsere Leser, was es mit dem Haushalt einer Stadt auf sich hat

Oberndorf. Zuführungsrate, Vermögenshaushalt, Kameralistik – für Otto-Normalverbraucher sind diese Begriffe oft böhmische Dörfer. In den kommenden Wochen wird in Oberndorf der Haushalt für 2015 verabschiedet. Wir haben Stadtkämmerer Rainer Weber gebeten, ein paar Zusammenhänge für unsere Leser näher zu erläutern.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Vermögenshaushalt und dem Verwaltungshaushalt?

Die Kameralistik war bis vor wenigen Jahren das einzige Buchführungssystem der Gemeinden und Städte, so wie es die Doppik oder kaufmännische Buchführung bei den privatwirtschaftlichen Betrieben bis zuletzt war. Bis spätestens 2020 werden die Gemeinden nun auf die kaufmännische Buchführung umstellen.

In der bisherigen kameralen Buchhaltung der Gemeinden und Städte werden im Verwaltungshaushalt die laufenden Einnahmen und Ausgaben gebucht. Bei den Einnahmen sind dies zum Beispiel die Steuern, die Gebühren, Mieteinnahmen, Verkaufserlöse, Zuweisungen vom Land für den laufenden Betrieb von Kindergärten und Schulen und so weiter. Auf der Ausgabenseite sind dies etwa die Personalausgaben, die Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städtischen Einrichtungen, Zinszahlungen und die Zahlungen an das Land und den Kreis aus dem Finanzausgleich, also die Gewerbesteuerumlage, die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage. Die Positionen des Verwaltungshaushalts sind in etwa mit denen der Gewinn- und Verlustrechnung in der kaufmännischen Buchführung vergleichbar.

Im Vermögenshaushalt werden die investiven Maßnahmen eines Jahres also zum Beispiel die Bauinvestitionen, der Erwerb von Vermögensgegenständen wie etwa Fahrzeuge sowie deren Finanzierung, zum Beispiel Zuschüsse vom Land für Baumaßnahmen und Kreditaufnahmen oder Kredittilgungen ausgewiesen.

Was genau verbirgt sich hinter einer Zuführungsrate?

Die Zuführungsrate ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts. Im Normalfall sollen die Einnahmen höher sein als die Ausgaben (wie im Privathaushalt oder der Privatwirtschaft auch). Nur so ist eine Aufgabenerledigung dauerhaft und nachhaltig möglich. Die Zuführungsrate soll mindestens so hoch sein wie die Ausgaben für Tilgungen (sogenannte Mindestzuführungsrate). Mit dieser Regelung wird erreicht, dass die aufgenommenen Schulden auch aus den laufenden Einnahmen zurückbezahlt werden können. Die Zuführung wird im Vermögenshaushalt zur Finanzierung der investiven Maßnahmen verwendet.

Darf eine Stadt unbegrenzt Schulden machen oder gibt es da ein Kontrollorgan?

Selbstverständlich dürfen die Gemeinden und Städte nicht unbegrenzt Schulden aufnehmen. Sie müssen in der Lage sein, die aufgenommenen Kredite allesamt auch wieder zurückzubezahlen. Durch die Schulden darf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Gemeinde nicht gefährdet werden.

Die Kämmerei hat mit der Haushaltsplanung und der Feststellung der Jahresergebnisse hier die Aufgabe die Entwicklung der Finanzen einer Kommune darzustellen und zu bewerten. Der Bürgermeister und der Gemeinderat stellen mit den jeweiligen Beratungen und der jeweiligen Feststellung der Pläne und Rechnungsergebnisse eine erste Kontrollinstanz dar. Die Rechtsaufsichtsbehörde (bei der Stadt Oberndorf ist dies das Landratsamt) prüft in einem weiteren Schritt nach der Beschlussfassung im Gemeinderat, ob die jeweilige Planungen genehmigt oder nicht genehmigt werden können. Erst nach Vorlage der Genehmigung darf der jeweilige Plan auch vollzogen werden.

Kann jeder Bürger Einsicht in den Haushaltsplan bekommen? Und wie kommt er dann an einen solchen Plan heran?

Auch hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Die Beratungen zum Haushalt und den Jahresergebnissen im Gemeinderat sind öffentlich zu führen, die öffentlichen Vorlagen werden auf der Homepage der Stadt (www.Oberndorf.de) eingestellt. Nach Genehmigung des Haushalts durch das Landratsamt ist der Haushaltsplan öffentlich bekanntzumachen und öffentlich auszulegen. Auch dabei hat jeder Bürger die Möglichkeit, Einsicht in den Plan zu erhalten.

Der Haushaltsplan wird nach der Genehmigung ebenfalls auf der Homepage der Stadt Oberndorf eingestellt und ist dort jederzeit einsehbar.

Wie viel Zeit liegt in der Regel zwischen den ersten Haushaltsvorberatungen und dem dann vom Gemeinderat verabschiedeten Haushaltsplan?

Die Vorbereitungen für den Haushalt beginnen bei uns in der Regel spätestens Ende Mai, Anfang Juni mit dem Aufbau des Haushaltsjahres und der Ermittlung des Mittelbedarfs der Fachämter noch vor den Sommerferien. Im September und Oktober sind dann erste Vorberatungen und Abstimmungen mit dem Gemeinderat möglich. Normalerweise wird der Haushaltsplan dann im November im Gemeinderat eingebracht und im Dezember verabschiedet. Dies erfolgt in öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Nach der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde kann der Haushaltsplan dann vollzogen werden, die eingestellten Mittel dürfen bewirtschaftet werden.

Die Fragen stellte Marcella Danner