Anlass ist ein Bauvorhaben der Firma Beck / 15 Meter hoher Logistikturm geplant / Keine öffentliche Diskussion über Winterdienst

Oberndorf-Beffendorf (rhu). Die Teilaufhebung der Bebauungspläne Pferlen und Bitzenwiesen sowie die Entwurfsfeststellung des Bebauungsplans Fuchsgrube stellte der Bauamtsleiter Michael Lübke den Beffendorfer Ortschaftsräten und zehn interessierten Bürgern vor.

Notwendig werden Teilaufhebung und Entwurfsfeststellung, weil die Firma Beck die Chance auf einen Großauftrag hat und sich intern neu organisieren will. In einem 15 Meter hohen Logistikturm auf einer Fläche von fünf mal sieben Meter sollen künftig an der Südseite der zehn Meter hohen Fabrikhalle Materialen untergebracht werden.

Die Baugrenze des jetzigen Plans ist die Außenkante des Gebäudes, im neuen wird sie teils um circa sieben bis elf Meter nach Süden verschoben. Laut Geschäftsleitung und Architekt sei auf dem Firmengrundstück aus geologischen und wirtschaftlichen Gründen kein anderer Standort für den Turm möglich, so Lübke. Zum Westen beziehungsweise Fuchsgrubenweg hin sei eine Lärmschutzwand und auf der Ostseite gebe es Lieferverkehre.

Verwaltung räumtein Versäumnis ein

Kurios ist, dass der jetzige Bebauungsplan aus dem Jahr 2008, der zur Erweiterung der Firma notwendig war, immer noch nicht rechtskräftig ist.

Auch geänderter Vorgaben wegen müssen die Teilaufhebungen Pferlen und Bitzenwiesen erfolgen. Bei einem früheren Besuchstermin hatte die Geschäftsleitung Ortschafts- und Gemeinderäte des technischen Ausschusses über die Bauwünsche informiert, so Ruth Hunds.

Ortschaftsrat Thomas Jochem hakte nach, warum der Plan nicht genehmigt worden sei. Lübke räumte ein, es sei offensichtlich ein Versäumnis der Verwaltung gewesen. Wann der neue B-Plan rechtskräftig sei und die komplette Fläche der bestehenden Halle auf 15 Meter aufgestockt werden könne, wollte Jörg Hezel wissen. Wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden abgeschlossen sei, könne der Plan im Sommer rechtskräftig werden.

Eine Gebäudeerhöhung von zehn auf 15 Meter sei nicht möglich, dies sei nur um zehn Prozent für technische Anlagen gestattet. Gebe es für den Bauherrn ein Schlupfloch, um gegebenenfalls früher anfangen zu können, fragte Roland Lauble. Tobias Benz und Matthias Schneider bemängelten, dass sie sich nicht vorab hätten informieren können. Den Bebauungsplan an die Wand zu projizieren, reiche ihm nicht aus für eine Entscheidung, begründete Schneider den Einwand.

Die recht umfangreichen Beratungsunterlagen legte die Verwaltung erst in der Sitzung in einer Ausführung vor. Der Tagesordnungspunkt war auf Wunsch des Bauamtes in die Sitzung aufgenommen worden. Doch könne man die Erläuterungen des Bauamtsleiters anhören und danach eine Vertagung beantragen.

Lauble wünschte Infos zu den Teilaufhebungen. Diese würden notwendig, damit Fuchsgrube sowie Pferlen und Bitzenwiesen sich nicht überschneiden.

Winterdienst ist Sache des Tiefbauamts

Während Jochem interessierte, wie der technische Ausschuss sich positioniert, konnte sich Hezel auch eine Sitzungsunterbrechung vorstellen. Schneiders Antrag auf Vertagung befürworteten fünf Räte: Jochem, Pfau, Benz, Hunds und er selber, Hezel und Lauble enthielten sich.

Hunds gab bekannt, dass der Bürgermeister eine öffentliche Diskussion mit Bürgerschaft, Verwaltung und Ortschaftsräten in Sachen Winterdienst ablehne. "Das Tiefbauamt stelle die Dienstpläne nach bestem Wissen und an rein sachlichen sowie rechtlichen Kriterien orientiert auf. Insofern ist die Erstellung des Winterdienstplanes kein Wunschkonzert und zur Diskussion in der Öffentlichkeit geeignet." Winterdienstpläne könnten eingesehen werden, dazu eingehende Anträge werde man im Einzelfall prüfen.

Die Mitarbeiterinnen der Verwaltungsaußenstellen müssen zwei Wochen im Einwohnermeldeamt aushelfen. Diese Zeit werde bei den Öffnungszeiten der Stadtteile, auch in Beffendorf, in Abzug gebracht.