Dieses Grundstück steht im sogenannten Aistaiger Überschwemmungsgebiet. Foto: Danner

Bebauung in Aistaig unter entsprechenden Auflagen möglich. Architekt stehlt Haus auf Stelzen vor.

Oberndorf-Aistaig - Hans-Georg Walter hat ein Grundstück am Neckar. Eine Bebauung, so wurde dem Aistaiger von der Stadt signalisiert, sei im Überschwemmungsgebiet nicht möglich. Das wollte er so nicht gelten lassen: "Die Menschen am Bodensee haben schon vor tausenden von Jahren Pfahlbauten errichtet."

Walter hatte vor einigen Monaten beim städtischen Bauamt nachgefragt, wie die Chancen auf eine Bebauung seines Grundstücks im Flößerweg stehen. Das gehe nicht, denn der Bauplatz liegt im Überschwemmungsgebiet wurde ihm mitgeteilt, wie er im Gespräch mit unserer Zeitung erzählt. Der mittlerweile 80-jährige Hans-Georg Walter war selbst viele Jahre lang Kommunalpolitiker und wollte sich mit dieser Aussage nicht abspeisen lassen. "Es kann ja nicht sein, dass aus meinem Bauland eine wertlose Wiese wird", habe er eingewandt.

Schließlich hielt er Rücksprache mit seinem Architekten Dietrich Hopf. Und es habe sich herausgestellt, dass eine Bebauung sehr wohl möglich sei, wenn er sich an entsprechende gesetzliche Auflagen halte. Daher war der Aistaiger nun sehr verwundert, als er hörte, wie sich der Erste Beigeordnete Lothar Kopf in einer Ortschaftssitzung zu diesem Thema äußerte. Dieser machte einem ebenfalls bauwilligen Bürger in der Fragestunde nämlich wenig Hoffnung. Für Grundstücke im Überschwemmungsgebiet könne vorerst keine Baugenehmigung erteilt werden, so Kopf. Es seien, falls unbedingt gewollt, umfangreiche Voruntersuchungen und das Einhalten kostspieliger Auflagen nötig.

Dass es auch anders geht, beweise der Entwurf des Architekturbüros "Hopf & Pfäffle". "Die Planer stellten das Wohnhaus kurzerhand auf Stützen", präsentiert Walter das Modell. Und siehe da, nun wurde vom städtischen Bauamt Bereitschaft fürs Erteilen einer Baugenehmigung signalisiert. Allerdings sollte einem Baugesuch eine fachhydraulisches Gutachten beigelegt werden. Das wollte Hans-Georg Walter in Auftrag geben, bekam aber vom zuständigen Büro den Hinweis, dass ein solches Gutachten angesichts des Entwurfs eigentlich gar nicht nötig sei. Dieser fachlichen Einschätzung schloss sich schließlich sogar das Bauamt der Stadt Oberndorf an.

Wenn noch der spezielle Antrag zum Bauen in Überschwemmungsgebieten ausgefüllt ist, wäre der Entwurf reif für eine Bauvoranfrage. Ob er in seinem vorgerückten Alter tatsächlich noch einmal bauen wird, weiß Walter noch nicht. Ihm ist aber wichtig, dass die Besitzer von Grundstücken, die in sogenannten HQ-100-Gebieten liegen – und das sind im Neckartal nicht wenige – wissen: Geht nicht, gibt’s nicht.

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