Dauerclinch: Heidelberger Hermann Theisen sieht sich in besonders scharfer Weise aufs Korn genommen

Kreis Rottweil (wis). Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen will sich nicht kleinkriegen lassen bei seinem Schaffen. Jetzt fühlt er sich vom Rottweiler Landratsamt düpiert, das ihm eine Aktion gegen Heckler & Koch wegen illegaler Waffenexporte vermasselt habe.

Nachdem der unermüdliche Theisen im Juni für den 1. September 2016 beim Landratsamt eine Kundgebung in Oberndorf angemeldet hatte, um gegen illegale Exporte der Heckler & Koch GmbH zu protestieren, erteilte die Kreisbehörde umgehend ein Flugblattverteilverbot. Im Nachklang weigerte sich das Landratsamt auch, Anschreiben an Kreisräte mit kompaktem Infomaterial zu Theisens Anliegen weiterzuleiten, darunter ein Flugblatt mit öffentlichem Aufruf zum Whistleblowing (Preisgabe geheimer oder vertraulicher Betriebsinfos) an alle Mitarbeiter von Heckler & Koch. Das Flugblatt war auch mit der Aufforderung garniert, entsprechende Unterschriften zu sammeln und diese bis zum 30. November an die Initiative "Ohne Rüstung leben" in Stuttgart zu schicken.

Theisens Aktivitäten verpufften aus zweierlei Gründen. Wegen des Flugblattverteilungsverbots sagte er die für den 1. September geplante Kundgebung ab. Die Briefe an die Kreistagsmitglieder wurden von Monika Mayr, Rechtsdezernentin beim Landkreis, an die Staatsanwaltschaft in Rottweil übergeben "mit der Bitte um Überprüfung der Strafbarkeit, weil im Zusammenhang mit diesem Flugblatt ein strafrechtliches Verfahren gegen Herrn Theisen wegen des Vergehens der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten unter anderem beim Amtsgericht Oberndorf anhängig ist".

Anfang Oktober schrieb Mayr dann an Theisen, dass "die Prüfung der Staatsanwaltschaft Rottweil ergeben hat, dass die Versendung des Flugblattes im konkreten Fall nicht strafbar war". Die 49 Briefe an Kreistagsmitglieder und Mitglieder des Jugendausschusses ließ Monika Mayr ungeöffnet an Theisen zurückschicken, "da Briefe von Privatpersonen nicht an Mandatsträger weitergeleitet werden".

Um für die Gestaltung künftiger Kundgebungen mehr Klarheit herzustellen, insbesondere zur Möglichkeit, Flugblätter zu verteilen, hat Theisen jetzt beim Verwaltungsgericht Freiburg eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingereicht, durch die er sich die Verhinderung künftiger Verbote durch das Rottweiler Landratsamt erhofft.

Weil der Friedensaktivist am 5. und am 13. Mai 2015 auf dem betriebseigenen Parkplatz vor dem Heckler-&-Koch-Werk in Oberndorf Flugblätter verteilte, bekam er vor einigen Monaten einen Strafbefehl des Amtsgerichts Oberndorf über 90 Tagessätze zu je 40 Euro wegen des Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und Hausfriedensbruch.

Theisen habe im Sinne der Meinungsfreiheit auf hochbrisante Vorgänge bei Heckler & Koch aufmerksam gemacht, sagen seine Anwälte. Flugblattverteiler Theisen hat deshalb auch Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. So ist zu erwarten, dass auch die Frage, ob illegale Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse schützenswert sind, in der zu erwartenden Hauptverhandlung eine intensive Erörterung erfährt.