19-Jähriger bereut seine Tat nicht. Ehemaliges Juso-Mitglied zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Oberndorf - Einen Volksvertreter darf man nicht ungestraft beleidigen. Das erfuhr gestern ein 20-Jähriger aus Sulz am Neckar (Kreis Rottweil), der FDP-Chef Philipp Rösler beim Dreikönigstreffen der Liberalen lautstark als Arschloch tituliert hatte. Das Oberndorfer Amtsgericht verurteilte ihn dafür gestern wegen Beleidigung zu 60 Sozialstunden.

Lässig wollte er daherkommen, der junge Mann, der gestern Morgen vor der Tür des Oberndorfer Amtsgerichts auf seine Verhandlung wartete. Tags zuvor erst hatte ihn die SPD aus ihrer Partei ausgeschlossen. Deren Schiedskommission wollte das Verhalten ihres Juso-Mitgliedes nicht tolerieren. Denn neben dem bösen A-Wort hatte er Rösler zudem einen "Volksverräter" genannt und eine diffamierende Fotomontage ins Internet gestellt, in der er den FDP-Mann mit einem südvietnamesischen Kriegsverbrecher verglich.

Nein, er bereue seinen Zwischenruf nicht, sagte der Angeklagte unserer Zeitung. "Da bin ich konsequent." Ähnlich äußerte er sich wohl auch anschließend im Gerichtssaal. Die Verhandlung selbst fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Wie der örtliche Amtsrichter begründete, sah er nach Aktenlage und Rücksprache mit dem Jugendamt eine Reifeverzögerung im Persönlichkeitsbild des 20-Jährigen. Der habe pubertär gehandelt, heißt es hernach in der Urteilsverkündung. Entsprechend sei er nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Die hartnäckige Weigerung einer Entschuldigung ist für den Vorsitzenden Richter am Amtsgericht nur ein weiteres Indiz dafür, dass der junge Mann in seiner geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichzustellen sei.

Zu hören, er habe wie ein unreifes Kind gehandelt, stimmte den jungen Mann auf der Anklagebank nicht gerade froh, da war es mit der Lässigkeit dann auch nicht mehr so weit her.

Wechselt er nach seinem Rauswurf zur Linkspartei?

Klaglos nahm er das Urteil entgegen, das noch 20 Stunden über der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt. Ferner muss er die Verfahrenskosten tragen. Laut Richter sei er derzeit ohnehin arbeitssuchend und habe genügend Zeit, seiner Auflage nachzukommen. "Sie haben sich diese Suppe eingebrockt. Nun müssen Sie sie auch auslöffeln, auch kostenmäßig." Dazu gab es noch eine offiziell ausgesprochene Verwarnung mit dem Hinweis: "Nehmen Sie so etwas nicht als Spaß."

Der Verurteilte überlegt derweil ernsthaft, ob er sich in der Zukunft in einer anderen Partei engagieren soll. Die Linkspartei, so meint er, käme da wohl am ehesten für ihn infrage.