Ein Idyll: Wer von der Hartsteige ins Tal blickt, dem liegt ganz Nusplingen zu Füßen. Doch die beiden evakuierten Familien können mittelfristig nicht in ihre Häuser zurück. Foto: Weiger

Die beiden evakuierten Familien können mittelfristig nicht in ihre Häuser zurück. Schlichtungsverfahren.

Nusplingen - Die Mediation für die Nusplinger Hangrutsch-Opfer kommt nicht zustande. Nicht alle Gebäude-Eigentümer haben sich laut Landratsamt für das Schlichtungsverfahren ausgesprochen. Das hat das Landratsamt auf Anfrage mitgeteilt.

Bis 30. September hatten die betroffenen Anlieger aus Hartsteige und Kirchwiesenstraße Zeit gehabt, sich Gedanken darüber zu machen, ob sich ein erwählter Mediator ihrer annehmen solle. Die Kosten für die Mediation – rund 15. 000 Euro – wollte die Gemeinde Nusplingen tragen; das Votum des Gemeinderats war einstimmig ausgefallen. Doch daraus wird jetzt nichts.

Das Landratsamt verhehlt nicht, dass es, genau wie die Nusplinger Rathausspitze, diesen Weg gern gegangen wäre. Unter anderem, das hatte Pressesprecherin Sabine Geiser stets nachdrücklich betont, um das gutnachbarschaftliche Verhältnis zu bewahren und die vielschichtige Problematik einvernehmlich zu lösen. In klaren Worten ist in der Pressemitteilung vom Freitag zu lesen: "Solange der Hang nicht saniert ist, können die Anwohner nicht in ihre Häuser zurück." Damit bleiben die beiden verwaisten Gebäude in der Hartsteige bis auf weiteres leer.

Laut Bürgermeister Alfons Kühlwein hätten die Betroffenen im Falle der Mediation viel Geld in Gestalt von Verfahrenskosten gespart, dazu Nerven und Energie – das hatte er immer wieder betont. Zweitens hätte man seiner Ansicht nach im Schulterschluss und zeitnah die Hangsanierung respektive die Instandsetzung der kaputten Häuser in Angriff nehmen können.

Dreh- und Angelpunkt der Diskussion um die Erdbewegungen an der Nusplinger Hartsteige ist das Gutachten, das die Ursachen für den massiven Hangrutsch klären soll. Die vorläufige Version des Schlussberichts war Ende Juli fertig gewesen. Auslöser für die Erdbewegungen, so hatte Gutachter Johannes Giere darin festgestellt, seien allgemein die "verschiedenen Baumaßnahmen" am Hang selbst.

Die endgültige Version dieses gutachterlichen Schlussberichts müsste inzwischen längst vorliegen. Das ist aber nicht der Fall. Der Gutachter ist laut Landratsamt im Verzug. Ihre Behörde, so teilt Marisa Hahn mit, habe das zuständige Fachbüro bereits gemahnt.

Wie es für die Betroffenen weitergeht? Das Landratsamt wird laut Hahn formell das Verwaltungsverfahren wieder aufnehmen. Sobald der endgültige Bericht da ist, werde die Kreisbehörde die formelle Sanierungsplanung anordnen und alle "Sanierungsverantwortlichen" anhören.