Abwasser: Beide profitieren von interkommunaler Kooperation

Schwenningen/Nusplingen (wk). Schon im März hatte der Gemeinderat Schwenningen dem damaligen Bürgermeister Herbert Bucher Handlungsvollmacht erteilt zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Nusplingen über den Abwasser-Anschluss vom Schönfeld an die Abwasseranlagen der Gemeinde Nusplingen. Wie das Landratsamt Sigmaringen verlangt, hat das Gremium nun der Endfassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit komplettem Wortlaut zugestimmt – einstimmig.

Die neue Bürgermeisterin Roswitha Beck freut das. "Günstiger hätten wir das nicht bekommen können", kommentierte sie mit Blick auf den 80-prozentigen Zuschuss. Von den Ausgaben der Gemeinde Schwenningen – 253 996 Euro – sind 250 426 Euro zuwendungsfähig, so dass das Regierungspräsidium Tübingen 200 300 Euro überweist.

Nusplingen erhält zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 756 016 Euro einen Zuschuss von 582 900 Euro. Insgesamt liegen Nusplingens Ausgaben bei 825 390 Euro.

Die frühere Praxis der Grubenentleerungen im Schwenninger Ortsteil Schönfeld und im Nusplinger Ortsteil Harthöfe entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Nach intensiven Verhandlungen beider Gemeinden mit den Landratsämtern Sigmaringen und Zollernalbkreis sowie dem Regierungspräsidium Tübingen fiel die Entscheidung, die häuslichen Abwässer in diesen Gebieten gemeinsam über ein teilweise neues Abwassernetz und unter der Nutzung vorhandener abwassertechnischer Einrichtungen – das Pumpwerk Heidenstadt, die Zuführungskanäle zur Kläranlage und die Kläranlage – der abwassertechnischen Behandlung zuzuleiten.

Im Vertrag geregelt wird, wer die Kosten für die gemeinsamen Einrichtungen und den Umbau vorhandener klärtechnischer Einrichtungen trägt. Darüber hinaus regelt er die Vereinbarungen zum Betrieb sowie zur Instandsetzung, zur Erneuerung der Abwasserleitungen und zu erforderlichen Vorrichtungen wie Pumpen und Schieber.