Den Anordnungsbeschluss für die Flurneuordnung im Naturschutzgebiet "Galgenwiesen" in Nusplingen haben die Vertreter des Landratsamtes an Bürgermeister Jörg Alisch übergeben. Foto: Hahn Foto: Schwarzwälder-Bote

Flurneuordnung: Start in Nusplingen

Die Bodenordnung im Naturschutzgebiet Galgenwiesen in Nusplingen soll Verbesserungen für den Naturschutz und die Landwirtschaft bringen.

Nusplingen. "Mit der Anordnung der Flurneuordnung im Naturschutzgebiet ›Galgenwiesen‹ in Nusplingen beschreiten wir ganz neue Wege", sagte Susanne Riehle, Leiterin des Amtes für Vermessung und Flurneuordnung, im Landratsamt bei der Übergabe des Anordnungsbeschlusses an den Nusplinger Bürgermeister Jörg Alisch.

Die erste ökologische Flurneuordnung im Landkreis geht damit an den Start, bei der Umweltamt, Landwirtschaftsamt und Flurneuordnung in enger Zusammenarbeit die Ziele des Flora-Fauna-Habitat-Managementplans verfolgen. Landwirtschaft und Naturschutz sollen dabei gleichermaßen unterstützt werden, so dass ein Mehrwert für beide Seiten entsteht.

Das rund 34 Hektar große Flurneuordnungsgebiet im Bereich des Zusammenflusses der Oberen Bära und der Unteren Bära hat als großflächiges Feuchtgebiet eine besondere ökologische Bedeutung auf der Schwäbischen Alb. Durch den Wechsel von extensiv genutzten Mähwiesen und dauerhaften Nassflächen hat sich eine hohe biologische Vielfalt mit zahlreichen geschützten Arten entwickelt. Da sich das gesamte Gebiet in den vergangenen Jahren zunehmend vernässt hat – hervorgerufen unter anderem durch die Aktivitäten von Bibern –, ist die landwirtschaftliche Nutzung der Mähwiesen deutlich erschwert.

Viele Wiesen sind nur noch bei lang anhaltendem trockenem Wetter mähbar, zum Teil sind die Wege überflutet und die Zuwegungen behindert.

Ziel der ökologischen Flurneuordnung ist es, durch Bodenordnung gezielt Flächen, die sich in öffentlichem Eigentum befinden, in die ökologisch wertvollen, aber nicht mehr bewirtschaftbaren Bereiche zu legen. Unter Berücksichtigung des Artenschutzes für den Biber und des Schutzes von Flora und Fauna sollen Maßnahmen erfolgen, die der fortschreitenden Vernässung entgegen wirken und die Zuwegung der Grundstücke verbessern.

Landwirtschaftliche Nutzung und Naturschutz sollen sich dabei ergänzen, die landwirtschaftlichen Belange und die Belange des Naturschutzes in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht und damit die nachhaltige Bewahrung der Vielfalt des Naturraums unterstützt werden.