Der Staatsanwalt Stefan Schmidt , der Bundesanwalt Herbert Diemer, die Oberstaatsanwältin Anette Greger und der Bundessanwalt Jochen Weingarten (alle in Roben,v.l.) stehen Gerichtssaal in München. Jochen Weingarten wird am Dienstag selbst als Zeuge aussagen. Foto: dpa

Normalerweise vertritt Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten im NSU-Prozess die Anklage der Bundesanwaltschaft und gehört zu denen, die Zeugen vernehmen. Am Dienstag muss er selber auf den Zeugenstuhl - und mit bohrenden Fragen rechnen.

München - Normalerweise stellt Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten Fragen an die Zeugen im NSU-Prozess. Am Dienstag sitzt er selber auf dem Zeugenstuhl und muss Fragen beantworten. Es könnte eine scharfe Vernehmung werden. Weingarten ist einer der Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft und hat für die Anklage federführend das Helfer-Umfeld und die Beschaffung von Waffen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ untersucht, vor allem die der Mordwaffe vom Typ „Ceska“, mit der neun der zehn Mordopfer des NSU erschossen wurden.

Um die „Ceska“ dürfte es bei seiner Vernehmung gehen - und darum, dass er nach Ansicht der Verteidiger mit einem mutmaßlichen NSU-Helfer zu robust umgegangen sein soll. Weingarten soll dem Mann nicht geglaubt - und das lautstark deutlich gemacht haben.

Der von Weingarten vernommene Mann war Anfang der 1990er Jahre Mitglied derselben kriminellen Jugendbande in Jena wie der spätere mutmaßliche Terrorist Uwe Böhnhardt. Dieser Jugendfreund Böhnhardts lernte damals einen Schweizer kennen, der nicht weit entfernt in Apolda wohnte und mit Gebrauchtwagen handelte - und mutmaßlich auch mit Waffen.

Weg der Waffe von der Schweiz bis nach Jena unklar

Der Schweizer, so legen es Weingartens Ermittlungen nahe, soll 1996 in der Schweiz eine „Ceska“ gekauft haben - die spätere NSU-Mordwaffe. Böhnhardts Jugendfreund soll die Weitergabe an die militante rechtsextreme Szene organisiert haben. Über mehrere Zwischenstationen soll einer der Mitangeklagten im NSU-Prozess, Carsten S., die Pistole 1998 erhalten haben. S. hatte gestanden, dass er sie dann zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos brachte, die zu dieser Zeit schon untergetaucht waren. Allerdings ist der Weg der Pistole von der Schweiz bis zur rechtsextremen Unterstützerszene in Jena nicht zweifelsfrei bewiesen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Böhnhardts Jugendfreund seine Rolle bei dem Deal abstreitet, und zwar bei jeder seiner bisherigen Vernehmungen.

Eine davon führte Weingarten im Jahr 2012 gemeinsam mit einem Oberkommissar des Bundeskriminalamtes. Böhnhardts Jugendfreund räumte da zwar ein, dass er den Schweizer kennt und zudem mit anderen mutmaßlichen NSU-Helfern befreundet ist, aber von der „Ceska“ will er nichts gewusst haben.

Das habe ihm Weingarten nicht geglaubt, sagte der Oberkommissar im September als Zeuge im NSU-Prozess aus, und das habe Weingarten dem Böhnhardt-Freund auch „wortstark“ klargemacht. Prompt hakten die Verteidiger nach, vor allem die Anwälte von Ralf Wohlleben. Wohlleben soll S. den Auftrag erteilt haben, die Pistole in Empfang zu nehmen und zu Mundlos und Böhnhardt zu bringen. Was „wortstark“ bedeute, fragte Rechtsanwalt Olaf Klemke den Polizisten. Der antwortete, „dass man einige Dezibel anpasst“. „Über wie viele Dezibel reden wir denn hier?“, erkundigte sich der Anwalt. „Das war nicht mehr die Lautstärke, in der ich jetzt hier spreche“, erwiderte der Polizist. „Schreien oder brüllen?“, fragte der Verteidiger. „Ja, das kann man schon so sagen.“

Auf der Anklagebank löste diese Antwort Heiterkeit aus. Auch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe grinste breit. Ihre Verteidiger und die Wohllebens beantragten am Ende, die von dem Kripo-Ermittler geschilderte Vernehmung nicht als Beweismittel zuzulassen. Für die Anklage ist das heikel, denn sie hat Wohlleben und Carsten S. nicht nur wegen der Beschaffung einer Waffe angeklagt, sondern wegen Beihilfe zum Mord. Dafür aber muss geklärt sein, dass die von Carsten S. in Wohllebens Auftrag überbrachte Pistole eindeutig die Mordwaffe ist und dass Wohlleben und Carsten S. wussten, wofür sie gedacht war. Sollte Weingarten einen Zeugen angebrüllt haben, könnte das diesen Beweis erschweren - jedenfalls werden die Verteidiger versuchen, es so darzustellen und ihn in die Enge zu treiben. Allerdings hat sich der Oberstaatsanwalt im Prozess selber schon mehrfach kämpferisch gezeigt. Ihn zu erschüttern wird den Verteidigern nicht leicht fallen.