Der Angeklagte Holger G. sitzt am Dienstag im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München. Foto: dpa

Er ist ein wichtiger Zeuge der Anklage: Zwar verweigert Max-Florian B. im NSU-Prozess die Aussage - in seinen Vernehmungen durch das BKA hatte er aber detailliert und umfangreich ausgesagt. Und damit die Hauptangeklagte Zschäpe, aber auch André E. belastet.

Er ist ein wichtiger Zeuge der Anklage: Zwar verweigert Max-Florian B. im NSU-Prozess die Aussage - in seinen Vernehmungen durch das BKA hatte er aber detailliert und umfangreich ausgesagt. Und damit die Hauptangeklagte Zschäpe, aber auch André E. belastet.

München - Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe soll nach einer Zeugenaussage innerhalb des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) eine gleichberechtigte Stellung innegehabt haben. Entsprechende Aussagen eines früheren Fluchthelfers des Trios, Max-Florian B., zitierte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht. Das belegt der Bundesanwaltschaft zufolge den Vorwurf der Mittäterschaft Zschäpes bei sämtlichen Morden, Anschlägen und Überfällen des NSU.

Gegen B. läuft nach wie vor ein Ermittlungsverfahren. Er hatte deshalb - anders als in seinen diversen Vernehmungen bei Polizei und Bundesanwaltschaft - vor dem Oberlandesgericht zuletzt die Aussage verweigert und erschien am Dienstag nicht erneut. Stattdessen befragte das Gericht zwei Vernehmungsbeamte des Bundeskriminalamts (BKA) und führte B.'s Aussagen aus den Protokollen in den Prozess ein.

„Sie war auf keinen Fall das „Mäuschen“, das den beiden nur das Essen kocht“, sagte B. demnach über die Rolle Zschäpes im Zusammenspiel mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die drei seien für ihn „als Einheit aufgetreten“. Über einzelne frühere Straftaten des Trios sagte B. in seinen Vernehmungen durch das BKA, Zschäpe sei zwar nach eigener Aussage nicht an der eigentlichen Durchführung, wohl aber an der Vorbereitung beteiligt gewesen - und habe die Taten voll unterstützt.

Zeuge: Zschäpe wusste von Taten und stand voll dahinter

„Auf jeden Fall war es aber so, dass sie von diesen Aktionen wusste und auch voll dahinter stand“, zitierte Götzl aus B.'s Aussagen. Dabei ging es beispielsweise um das Aufhängen eines Puppentorsos mit Davidstern und der Aufschrift „Jude“ an einer Autobahnbrücke.

Die Verteidigung Zschäpes versuchte in der Verhandlung, die Aussagekraft von B.'s Aussagen in Zweifel zu ziehen. Auf Befragung der Anwälte Wolfgang Stahl und Anja Sturm sagte einer der BKA-Beamten beispielsweise, dass man „in einer der ersten Vernehmungen“ B.'s über die Möglichkeit einer Kronzeugenregelung gesprochen habe. Der Polizist räumte dann ein, dass B. anfangs sehr zögerlich geantwortet habe, später aber nochmals darauf eingegangen sei und Dinge genauer beschrieben habe. Zudem wollten Stahl und Sturm von dem Beamten mehrfach wissen, warum an den verschiedensten Stellen während B.'s Vernehmungen von den Beamten nicht genauer nachgefragt worden sei.

Nach Angaben eines der beiden Vernehmungsbeamten gab B. beispielsweise auch an, dass der im Münchner Prozess mitangeklagte André E. ebenfalls engen Kontakt zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gehalten haben müsse. Zudem sprach B. stets von „den Dreien“, machte also keine Unterschiede zwischen Zschäpe und den beiden Männern.

B. hatte Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nach deren Untertauchen 1998 eine Zeit lang in seiner Wohnung Unterschlupf gewährt. Auch später hielt er noch regelmäßig Kontakt zu den drei mutmaßlichen Mitgliedern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“.

Dem NSU werden unter anderem zehn Morde zur Last gelegt, neun an Kleinunternehmern ausländischer Herkunft und einer an einer deutschen Polizistin. Zschäpe ist in München als Mittäterin bei sämtlichen NSU-Taten angeklagt. Böhnhardt und Mundlos hatten sich im November 2011 erschossen, um der Festnahme durch die Polizei zu entgehen.