Im Münchner NSU-Prozess wollen drei Verteidiger von Beate Zschäpe ihr Mandat niederlegen. Foto: dpa

Im NSU-Prozess in München haben die drei bisherigen Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beantragt, ihre Mandate niederzulegen. Wenn ihren Anträgen stattgegeben wird, müsste der Prozess ganz neu aufgerollt werden.

München - Im Münchner NSU-Prozess haben die drei bisherigen Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe am Montag ihre Entlassung aus ihren Pflichtmandaten beantragt. Bis zur Mittagspause blieb offen, wie das Gericht darüber entscheiden wird. Zschäpe ließ über ihren neuen, erst vor kurzem bestellten vierten Anwalt Manfred Grasel mitteilen, dass sie den Anträgen von Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm „nicht entgegentreten will“.

Die Bundesanwaltschaft und Vertreter von NSU-Opfern forderten dagegen, die Anwälte nicht aus der Pflicht zu entlassen. Prozessbeobachter halten es für eher unwahrscheinlich, dass die drei Verteidiger wirklich alle entbunden werden. Entscheiden kann darüber nur das Gericht.

Zschäpe verlangt neue Sitzordnung

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verlas vor der Pause einen Antrag Zschäpes, den sie am Morgen abgegeben hatte. Darin forderte sie eine neue Sitzordnung im Saal und verlangte, so platziert zu werden, dass sie der Presse nicht das Gesicht zuwenden müsse, wenn sie sich mit Grasel bespreche. Ihr alter Anwalt Heer habe das abgelehnt. Das wies dieser empört zurück. Detaillierte Gründe für ihre Anträge wollten Heer, Stahl und Sturm unter Hinweis auf die anwaltliche Schweigepflicht nicht preisgeben.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben sich die bisherigen Zschäpe-Anwälte erst am Morgen zu ihrem Schritt entschieden. Vor dem Gerichtssaal war zu beobachten, wie Grasel, Heer und Stahl miteinander sprachen.

Verteidiger erhebt Vorwürfe gegen Gericht

Zschäpe-Verteidiger Heer erhob zugleich Vorwürfe gegen das Gericht. Eine „optimale Verteidigung“ sei nicht mehr möglich. „Ich habe Sie davor mehrfach gewarnt“, sagte er im Gerichtssaal - und an den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gewandt: „Die haben Sie in den Wind geschlagen.“

Mehrere Nebenklage-Anwälte kritisierten es als „unwürdig“, dass der Prozess schon wieder wegen „Befindlichkeiten“ Zschäpes ins Stocken gerate. Zschäpe muss sich im NSU-Prozess für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) vorwirft.

Soll Verhör von belastender Zeugin verzögert werden?

Als einzigen Zeugen hatte das Gericht für die Verhandlung am Montag einen Jugendfreund Zschäpes geladen. Er war schon einmal im April vernommen worden und hatte die Angeklagte belastet. Er enthüllte, dass sie im April 1996 mitmachte, als ihre Gesinnungsgenossen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mit weiteren Tätern eine Puppe mit Judenstern von einer Autobahnbrücke hängten.

Nebenklage-Anwältin Erika Lunnebach äußerte in ihrer Stellungnahme den Verdacht, der Krach zwischen Zschäpe und ihren alten Verteidigern könne mit der Vernehmung dieses Zeugen zusammenhängen. „Wir hatten den Eindruck, dass verhindert werden soll, dass Zeugen verhört werden, die Frau Zschäpe belasten könnten“, sagte sie.