2003 scheiterte ein Versuch, die rechtsextreme NPD zu verbieten, kläglich. Nun rufen die Länder nach einem neuen Verbotsverfahren - auch Innenminister Gall will endlich eine Entscheidung. Foto: dpa

2003 scheiterte ein Versuch, die rechtsextreme NPD zu verbieten, kläglich. Nun rufen die Länder nach einem neuen Verbotsverfahren - auch Innenminister Gall will endlich eine Entscheidung.

Stuttgart - Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat sich für einen neuen Anlauf zum Verbot der NPD ausgesprochen. Er werde bei der Innenministerkonferenz nächste Woche für ein Verbotsverfahren stimmen, sagte Gall der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart. „Nach allem, was ich bisher gelesen habe und wie sich die Innenminister geäußert haben, gehe ich davon aus, dass die Innenministerkonferenz ein Verbotsverfahren grundsätzlich befürworten wird.“

Gall räumte ein, dass der Beitrag aus Baden-Württemberg zu einem neuen NDP-Verbotsverfahren nicht unbedingt durchschlagend sei. „Es kommt eher auf das Material an, das andere Bundesländer haben.“ Ein erster Anlauf war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Debatte um die NPD war nach der Mordserie des rechtsextremen NSU mit zehn Todesopfern wieder hochgekommen.

Gall verwies darauf, dass nicht die Innenminister, sondern die Regierungschefs über ein neues Verbotsverfahren entscheiden. Sie tagen am 6. Dezember im Anschluss an die Ressortchefs.

„Man sollte endlich Klarheit schaffen“

Zur Frage, ob er dann für ein Verbotsverfahren votieren werde, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart, Baden-Württemberg sei für ein Verbot.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte dagegen zuletzt zur gründlichen Abwägung der Chancen und Risiken eines neuen Verbotsverfahrens gemahnt. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich eher skeptisch - sie warnte kürzlich vor einem erneuten Scheitern.

Gall argumentiert aber: „Man sollte endlich Klarheit schaffen.“ Eine jahrelange Diskussion darüber, ob man ein Verbotsverfahren anstreben solle oder nicht, nutze weder dem Staat, noch behindere es die NPD in ihrer Arbeit. „Ich will jetzt eine Entscheidung“, betonte Gall. „Wenn das Bundesverfassungsgericht urteilen sollte, dass die NPD nicht verboten wird, dann haben sich die Politik und die Gesellschaft darauf einzustellen. Dann können wir damit umgehen.“

Nun sei der richtige Zeitpunkt, es noch einmal mit einem Verbot zu versuchen. „Wann, wenn nicht jetzt?“ Verfassungsrichter entschieden auch immer unter dem Eindruck aktueller Entwicklungen. „Wir wissen heute, was wir vor einem Jahr noch nicht wussten. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass staatliche Behörden angesichts der NSU-Morde versagt haben, und dass sich in der Gesellschaft etwas verändert hat, was die Wahrnehmung rechtsextremer Aktivitäten angeht“, meinte Gall.

„Ein Parteiverbot ist etwas sehr Weitreichendes“

Er geht davon aus, dass bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe mindestens zwei Jahre vergehen werden. „Das Bundesverfassungsgericht wird sich diese Entscheidung richtig schwer machen. Denn ein Parteienverbot ist etwas sehr Weitreichendes“, sagte der Minister.

2003 hatte das Bundesverfassungsgericht in der Sache nicht entschieden und das Verfahren abgebrochen. Grund dafür war, dass viele belastende Informationen gegen die NPD von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden in NPD-Führungsgremien stammten. Gall beteuerte, Baden-Württemberg habe die betreffenden V-Leute „abgeschaltet“. „Wir haben außerdem nur Quellen-unbelastetes Material gegen die NPD zusammengetragen.“ Der Innenminister erklärte aber, grundsätzlich ein Befürworter des Einsatzes von V-Leuten (Verbindungsleuten) zu sein. „Wenn wir V-Leute nicht mehr einsetzen würden - egal, in welchem extremistischen Bereich - dann fehlten uns Informationen.“