Gemeinderat: Zwei Vollgeschosse möglich / Dachneigung flacher als im Bebauungsplan vorgesehen

Niedereschach. Zugestimmt hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zwei Bauanträgen.

Im Bereich der Niedereschacher Straße in Schabenhausen wurde die Errichtung eines Doppelcarports im Außenbereich im Geltungsbereich der "Sonneck Ergänzungssatzung" beantragt. Edgar Lamparter wollte wissen, wessen Sache die wegebauliche Erschließung sei. Ortsbaumeister Leopold Jerger, erklärte hierzu dass die Wegeführung Sache des Bauherrn sei und der Gemeinde ab dem vorhandenen Übergabepunkt keine Kosten entstehen.

Länger diskutiert wurde über ein geplantes Einfamilienhaus im Bereich des Bebauungsplans "Ammelbach" in Kappel. Beantragt wurde eine Befreiung der festgesetzten Dachneigung von 45 bis 50 Grad – geplant sind 30 Grad. Zudem sind entgegen des Bebauungsplans zwei Vollgeschosse geplant. Das Wohnhaus soll ohne Keller gebaut werden. Daher würde sich das Gebäude mit zwei Vollgeschossen besser in das Straßenbild einfügen. Das Landratsamt hat unter der Voraussetzung, dass auch die Gemeinde zustimmt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugesagt. Edgar Lamparter fragte nach, ob das beantrage Einfamilienwohnhaus höher wird als die umliegenden Häuser. Hauptamtsleiter Jürgen Lauer erläuterte, dass sich das Gebäude laut Landratsamt gut in die Umgebung einfüge.

Walter Pankoke wies darauf hin, dass man als Gemeinderat dafür zu sorgen habe, dass die Menschen in der Gemeinde bauen dürfen und sich wohl fühlen. Er freue sich über solche Baugesuche. Auf Nachfrage von Siegfried Reich, ob Einsprüche von Nachbarn vorliegen, berichtete Lauer, dass dies nicht der Fall sei. Armin Müller wies darauf hin, dass das Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zum Ammelbach liege. Er hinterfragte die Überfahrtsmöglichkeit zum Ammelbach. Ortsbaumeister Leopold Jerger erläuterte, dass es parallel zur Baugenehmigung ein wasserrechtliches Verfahren gebe, in dessen Verlauf diese Frage seitens des Landratsamtes geklärt werde.