Eng geht es an der Ecke Erlewinstraße und Kirneckstraße zu. Die Parksünden sollen geahndet werden. Foto: Bantle Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Bereich Erlewinstraße und Kirneckstraße ist Problemzone / Verkehrsschau nach Beschwerden

Experten empfehlen der Gemeinde Niedereschach im Bereich Erlewinstraße und Kirneckstraße Parksünder zu fotografieren und diese der Bußgeldbehörde zu melden.

Niedereschach. Im Einmündungsbereich von der Erlewinstraße in die Kirneckstraße an der Schabenhauser Halde kommt es regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen, weil Fahrzeuge am südlichen Fahrbahnrand der Erlewinstraße abgestellt werden und somit die Restfahrbahnbreite sehr schmal ist. Das wurde in der jüngsten Gemeinderatsitzung in Niedereschach bekannt.

Aufgrund von Bürgerbeschwerden waren nun die Experten der Verkehrsschau vor Ort. Über das Ergebnis der Überprüfung informierte am Montagabend Bürgermeister Martin Ragg den Gemeinderat.

Experten raten Parksünder anzuzeigen

Demnach ergab der Ortstermin im betroffenen Bereich, dass dort am nördlichen Fahrbahnrand der Erlewinstraße bereits ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist. Die Fahrbahnbreite der Erlewinstraße sei jedoch in keinem Fall ausreichend, um dort Kraftfahrzeuge abzustellen und noch eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern für eine ungehinderte Durchfahrt zu erreichen. Diese sei nämlich laut Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben.

"Somit ist das Halten in diesem Bereich unzulässig", lautet die klare Feststellung der Verkehrsexperten. Sie empfehlen der Gemeinde deshalb, in diesen Bereich entstehende Parkverstöße zu fotografieren und dies der Bußgeldstelle des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit zu übermitteln.

Die Parkverstöße könne man nur auf diese Art und Weise ahnden. Denn: Verkehrsrechtliche Maßnahmen seien wegen der bereits klaren Rechtslage nicht erforderlich beziehungsweise eben schon durch entsprechende Beschilderung umgesetzt.