Martin Ragg kandidiert im Februar für eine zweite Amtsperiode als Bürgermeister. Foto: Bantle Foto: Schwarzwälder-Bote

Bürgermeister: Gemeinderat legt Wahltermin fest

Niedereschach (alb). Bürgermeister Martin Ragg kandiert für eine weitere Amtszeit. Im Gemeinderat ging es nun um den Wahltermin.

Die Bürgermeisterwahl war am Montag Thema im Gemeinderat. Die Amtszeit von Bürgermeister Ragg endet am 30. April 2018. Laut Gemeindeordnung darf die Bürgermeisterwahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. "Die Bürgermeisterwahl sowie die Nachwahl müssen deshalb an einem Sonntag in der Zeit vom 30. Januar bis zum 31. März 2018 stattfinden", so Manuela Fauler, die als erste Stellvertreterin von Ragg diesen Tagesordnungspunkt leitete.

Sollten bei der Wahl im ersten Wahlgang auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen, so findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt, heißt es in der Gemeindeordnung. Da laut Kommunalwahlgesetz am Ostersonntag keine Wahl stattfinden darf und außerdem bereits am Samstag, 24. März, die Osterferien beginnen, löse eine Neuwahl bereits zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang erhebliche organisatorische Probleme aus, so Fauler weiter und verwies unter anderem auf den Stimmzetteldruck sowie die Organisation der Briefwahl. Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Wahl des Bürgermeisters in Niedereschach am Sonntag, 25. Februar, und eine eventuell stattfindende Nachwahl am Sonntag, 18. März, festzulegen.

Zudem ging es um die Ausschreibung der Stelle. Auch dem Ausschreibungstext, in dem darauf verwiesen wird, dass sich der derzeitige Stelleninhaber, also Bürgermeister Martin Ragg, wieder bewirbt, stimmten die Räte zu. Fauler erklärte, dass die Stelle des Bürgermeisters laut Gemeindeordnung spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben sei. Grundsätzlich erfolge die Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Der Rat beschloss, dass die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger vom 4. bis 8. Dezember erfolgen soll. Das Ende der Einreichungsfrist für die erste Wahl ist am Montag, 29. Januar.