Bauarbeiten: Maßnahmen brauchen keine Zustimmung mehr

Niedereschach. In der vergangenen Sitzung des Niedereschacher Gemeinderates hatten die Ratsmitglieder noch einmal eine straffe Tagesordnung zu bewältigen und einige Beschlüsse zu fassen.

Mit Blick auf im Haushalt ausgewiesene 250 000 Euro für Kanalsanierungen baten Bürgermeister Martin Ragg und Ortsbaumeister Leopold Jerger den Gemeinderat zwecks schneller und zügiger Abwicklung darum, entsprechende Kanalunterhaltungsmaßnahmen, die im sogenannten Inlinerverfahren durchgeführt werden, ohne gesonderte Zustimmung des Gemeinderates vergeben zu können. Er rechne bei der von ihm nun vorgenommenen Ausschreibung mit einem Kostenergebnis von rund 180 000 Euro.

Keine Verkehrsbehinderung

Auf Nachfrage von Gemeinderat Edgar Lamparter, weshalb Jerger nur erkläre, dass die Kanalsanierung innerhalb des Kernortes stattfinde, keine konkreten Straßen nenne und das Thema wie eine "Geheimsache" behandle, erläuterte Jerger verschiedene Details. So fragte Lamparter auch in den Raum, inwieweit man die Maßnahme im Zuge der durchgeführten Tiefbauarbeiten der BEN hätte durchführen können. Das könne man laut Jerger jedoch überhaupt nicht miteinander vergleichen.

Beim Inlinerverfahren gebe es keine größeren Verkehrsbehinderungen und es würden keine Straßen aufgerissen. Vielmehr sei es so, dass rund um einen Schacht die Straße gesichert und der Deckel angehoben werde. Danach werde mit einem Spezialgerät in den Kanal gefahren und der Kanal werde mittels dieses Spezialgerätes von innen "ausgespritzt", somit abgedichtet und wieder auf Vordermann gebracht.

Nach erfolgter Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Verwaltung die Vergabe für die anvisierten Kanalsanierungen im Inlinerverfahren ohne weitere Zustimmung des Gemeinderates im Rahmen der im Haushaltsplan für diesen Zweck eingestellten Mittel in der Ferienzeit selbst vornehmen kann.