Niedereschach ELR-Programm: Niedereschach ist drin

Schwarzwälder-Bote, 02.08.2012 01:29 Uhr

Von Albert Bantle

Niedereschach. Das ist auch für private Grundstückseigentümer eine gute Nachricht: Niedereschach ist mit dem Kernort Niedereschach und mit dem Ortsteil Fischbach in das ELR-Programm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen worden.

"Damit besteht auch für private Grundstückseigentümer die Möglichkeit zur Förderung ihres Bauvorhabens im Ortszentrum", so Bürgermeister Martin Ragg. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Möglichkeiten des Landes, die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden zu unterstützen. Ziel ist es, in Dörfern und Gemeinden des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Die ländlichen Räume in Baden-Württemberg sollen auch für junge Menschen attraktiv sowie als Wirtschafts- und Erholungsräume strukturell stark bleiben.

Fördermöglichkeiten für private Eigentümer bestehen für die Schaffung von Wohnraum innerhalb der alten Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude, durch die Baulückenschließung, durch ortsbildgerechte Neubebauung sowie für die umfassende Modernisierung von Wohnungen mit Anpassung an den aktuellen Wohnstandard. Auch der Grunderwerb sowie vorbereitende Maßnahmen wie die "Baureifmachung" von Grundstücken und die Planungskosten können im Rahmen des Bauvorhabens mit bezuschusst werden. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus im Jahresprogramm 2013 noch stärker auf die Umnutzung bestehender und leerstehender Bausubstanz gelegt.

Im Förderschwerpunkt "Wohnen" erhalten Umnutzungen eine deutlich höhere Priorität als der Abbruch mit Neubebauung. Bei allen Baumaßnahmen ist eine ökologische Bauweise mit hohem Wärmeschutz und Einsatz regenerativer Energien ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die zuwendungsfähigen Wohnprojekte können bis zu 30 Prozent bezuschusst werden, jedoch begrenzt auf einen Höchstbetrag, der bei einer Umnutzung maximal 40 000 Euro pro Wohnung und ansonsten maximal 20 000 Euro pro Wohnung beträgt.

Darüber hinaus bestehen Fördermöglichkeiten für die Verlagerung und Umsiedlung von Betrieben, ebenso für deren Neuansiedlung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben können bei gewerblichen Vorhaben zu zehn bis 15 Prozent bezuschusst werden.

 
 
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