In jüngster Sitzung werden unterschiedliche Bauvorhaben besprochen / Existenzgründer plant Werkstatt in Kappel

Niedereschach (alb). In sich hatten es die Baugesuche, die in der jüngsten Sitzung des Niedereschacher Gemeinderats beraten wurden.

Über eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Geräteschuppens auf dem Schulberg in Fischbach musste erst gar nicht abgestimmt werden, weil das Landratsamt erklärt hatte, dass es der Bauvoranfrage nicht zustimmen werde, da das Vorhaben im Außenbereich nicht "privilegiert" sei.

Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Nachtragsbaugesuch zur Schaffung von Wohnraum über einer Garage mit Gaupen, zur Anbringung eines Vordach am Südgiebel und zur Herstellung eines Bewegungsplatzes für Pferde im Gewann "Auf den Höfen" in Schabenhausen. Der Gemeinderat folgte damit einem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates Schabernhausen. Als Grund für die Ablehnung wurde angegeben, dass an dem Gebäude bereits Tatsachen geschaffen worden seien, wie Schabenhausens Ortsvorsteher Alfred Irion erläuterte. Der Ortschaftsrat fühle sich an der Nase herum geführt, so Irion.

Ganz anders sah dies der in der Sitzung anwesende Bauherr. Er habe zu keinem Zeitpunkt gegen bestehendes Baurecht verstoßen und nun in enger Abstimmung mit dem Landratsamt alles abgeklärt, sagte er. Er habe die Baumaßnahme von der Baumasse her als gering angesehen und deshalb keinen Bauantrag gestellt. Sollte ihm da ein Fehltritt unterlaufen sein, tue es ihm leid, fügte er an.

Gemeinderat Walter Pankoke plädierte dafür, dem Baugesuch zuzustimmen, zumal rund um das Anwesen des Antragsstellers im Gegensatz zu früher alles sehr sauber und ordentlich sei. Er persönlich freue sich über jede Aktivität von Bürgern. Jörg Freund machte deutlich, dass eine Zustimmung unfair gegenüber all denen wäre, die sich an die Vorschriften und Gesetze halten. Holger Tranzer wies darauf hin, dass es aller Ehren wert sei, dass der Bauherr in die Sitzung gekommen und sich entschuldigt habe. Er fragte nach, was passiere, wenn der Gemeinderat dem Baugesuch nicht zustimme. Das liege dann im Ermessen des Landratsamtes, so Hauptamtsleiter Timm Maier. Mögliche Sanktionen reichen da vom Rückbau bis hin zu einem Bußgeld, so Maier.

Gemeinderat Edgar Lamparter hat sich beim Baurechtsamt persönlich erkundigt und vom Baurechtsamt die Mitteilung erhalten, dass das Nachtragsbaugesuch genehmigungsfähig sei und der Bauherr die Genehmigung zusammen mit einem Bußgeld und höheren Baugebühren wohl erhalten werde. Vor diesem Hintergrund fragte Jörg Freund nach, weshalb man sich dann im Gemeinderat und im Ortschaftsrat überhaupt noch mit Baugesuchen befasse, wenn letztlich doch das Landratsamt entscheide. "Dann können wir uns die Beratung von Baugesuchen künftig ja sparen", so Freund.

Ebenfalls abgelehnt hat der Gemeinderat eine beantragte Bebauungsplanänderung im Mühlenweg in Kappel, verbunden mit der Bauvoranfrage, dort vier freistehende Einfamilienhäuser oder alternativ drei Einfamilienhäuser bauen zu dürfen. Die vorgelegten Bebauungsvorschläge entsprächen nicht der im Bebauungsplan festgesetzten Art der Bebauungsmöglichkeit. Die Baurechtsbehörde des Landratsamtes, so die Meinung der Verwaltung, werde den Antrag voraussichtlich ohnehin negativ bescheiden.

Lebhaft diskutiert wurde auch über die Bauvoranfrage zum Bau einer Werkstatt im Massivbauverfahren in der Schulstraße in Kappel. Dort möchte ein Existenzgründer eine Steinmetz-Werkstatt im Massivbauverfahren erstellen. Im Gemeinderat war man sich einig, dass vorab mögliche Immissionen zu prüfen seien, ebenso wie die Auswirkungen auf die Nachbarschaft, insbesondere auf Kindergarten, Grundschule und Kirche.