Der vorliegende Abgrenzungsplan für die Neuweiler Ortskernsanierung kann bis zur endgültigen Fassung noch vergrößert oder auch verkleinert werden. Foto: Bay Foto: Schwarzwälder-Bote

Ende 2015 soll der Satzungsbeschluss gefasst werden / Stadtentwicklung GmbH beauftragt

Von Christoph Bay

Neuweiler. Die Sanierung der Neuweiler Ortsmitte ist eines der größten Vorhaben der Gemeinde. Mit den Vorplanungen sowie Untersuchungen ist die Stadtentwicklung GmbH (STEG) aus Stuttgart befasst.Der Gemeinderat hat die STEG beauftragt, die Untersuchungen als letzten Punkt vor der förmlichen Festlegung zu beginnen.

Mit den vorbereitenden Untersuchungen sollen die Grundlagen für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme geschaffen werden. Im Sinne eines integrierten Entwicklungskonzeptes sind die aus den gesamtörtlichen Leitbildern abzuleitenden Ziele und Maßnahmen zu entwickeln sowie festzulegen.

Diese sollen im Dialog mit der Bürgerschaft und den Betroffenen entwickelt werden. Hierzu sind die jeweils geeigneten Formen der Beteiligung im Vorfeld der Untersuchungen zu erörtern. Eine Beteiligtenversammlung Untersuchungsbeginn sowie weitere Beteiligungsangebote in Form einer schriftlichen Befragung sind vorgesehen. Eine schriftliche Befragung kann optional mit einer persönlichen Befragung von Schlüsselpositionen oder flächendeckenden persönlichen Befragungen kombiniert werden. Laut STEG-Geschäftsführer Artur Maier und Projektpartnerin Christine Neuberger zeigt die langjährige Praxiserfahrung, dass persönliche Gespräche zu Beginn eines Verfahrens positive Auswirkungen auf das Sanierungsvorhaben mit sich bringen.

Die Befragung und das Zusammenstellen der Untersuchungen sollen bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Interessant dabei ist, dass das bereits abgegrenzte Sanierungsgebiet in der Neuweiler Ortsmitte bei Bedarf auch verändert werden kann. Es kann vergrößert und auch verkleinert werden. Und die Sanierung gilt nur für die Ortsmitte Neuweiler, Teilorte sind nicht eingeschlossen.

Mit dem Ergebnisbericht über die vorbereitenden Untersuchungen kann auch der Satzungsbeschluss Ende 2015 gefasst werden. Das wäre dann der Beginn der Sanierungsumsetzung, für deren Gesamtdauer etwa acht bis zehn Jahre veranschlagt werden müssen.

Laut STEG-Projektpartnerin Christine Neuberger ist das vorgesehene Fördervolumen von 2,2 Millionen Euro keine absolute Obergrenze: "In der Regel werden weitergehende Anträge auf Förderung stets bewilligt." Von der Sanierung sind sowohl Gemeindeanwesen als auch private Gebäude betroffen. Gemeinderätin Doris Hammann brachte ihre Meinung auf den Punkt: "Es ist wünschenswert, dass möglichst viele der Beteiligten mitmachen."

Der Beschluss, die STEG mit der Durchführung der Untersuchungen zu beauftragen, ist vom Gremium einstimmig gefasst worden.