Vor 25 Jahren trugen die Poststellen bei den örtlichen Einkaufsläden noch die offizielle Amtsbeschilderung.Archiv-Foto: Schabert Foto: Schwarzwälder-Bote

Vor Vierteljahrhundert noch ein Dutzend Mitarbeiter beschäftigt

Von Hans Schabert

Neuweiler. Die Post gibt es in Neuweiler seit 125 Jahren. Im August 1990 feierte sie ihr 100-jähriges Bestehen mit einem Dutzend Mitarbeitern. Die von Therese Haisch ab 1978 betreute Dienststelle in Neuweiler war 1983 vom Wildbader Weg in den Neubau an der Nahtstelle zwischen Gewerbe- und Wohngebiet umgezogen. Eine königliche Verfügung zur Errichtung einer Telegrafenanstalt im Pfarrdorf Neuweiler führte am 29. Juli 1890 zur Inbetriebnahme der ersten Postdienststelle. Der beim 100. Geburtstag für Neuweiler zuständige Vorsteher des Postamts Leonberg, Postrat Walter Hartmann, mahnte bei der Feier, die Brief- und Paketdienste sowie das Postbank-Angebot fleißig zu nutzen. Die an sechs Werktagen vormittags und von Montag bis Freitag auch nachmittags angebotenen Schalterzeiten müssten sonst gekürzt werden.

Früher hatte jeder Ortsteil eine meist nebenamtlich besetzte oder mit dem Austrägerdienst gekoppelte Poststelle. Neuweilers damaliger Bürgermeisterstellvertreter Hans Bürkle äußerte beim Fest die Erwartung, dass die Post auch künftig mit ihrem gesamten Leistungsangebot erhalten bleiben möge. Das blieb allerdings ein unerfüllter Wunsch. Nach und nach wurden die örtlichen Stellen aufgehoben.

Inzwischen hat Neuweiler nach den Postreformen nur noch eine mit der Getränkehandlung Kern verbundene Postagentur. Außerdem gibt es auch einen privaten Paketdienst in den Räumen der Firma Grund.

Die Veränderungen im Neuweiler Postwesen gehen mit auf Postreformen zurück. Die erste teilte 1989 die Bundespost in Postdienst, Postbank und Telekom auf. Sie erhielten einen Vorstand und blieben Bundesbehörden mit einheitlichen Dienststellen unter einem Dach. Die zweite Reform kam 1994 und brachte nach dem Postumwandlungsgesetz die Privatisierung. Jetzt wurden aus drei Behörden Börsenunternehmen, denen eine Sicherung der Grundversorgung auferlegt ist. Mit der dritten Reform wurde 1998 eine Regulierungsbehörde anstelle der ministeriellen Überwachung eingeführt.