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Forderung an Landkreis wegen Ortsdurchgangsverkehr

Die Ortsdurchfahrt Gaugenwald und die Kreuzung K4369/4370 waren die beiden großen Themen bei der Verkehrsschau in Neuweiler. Diese wurde nun in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Neuweiler thematisiert.

Neuweiler. Der Verkehr durch ihren Ort ist den Gaugenwaldern schon lange ein Dorn im Auge. Sie haben sich deshalb mit einer Unterschriftenaktion an den Landkreis gewandt. Darin fordern sie die Umfahrung der Lastwagen über Martinsmoos, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde und eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage.

Die Anwohner beschwerten sich auch bei der Gemeinde. Deshalb wurde die Situation bei der Schau genau unter die Lupe genommen. "Es ist seit 30 Jahren ein unzumutbarer Zustand. Gut, dass noch nichts passiert ist", sagte Gemeinderätin Karin Schmidt, die in Gaugenwald wohnt, in der Sitzung.

Lastwagen sind das Problem

Vor allem die Lastwagen, die auf den Gehweg ausweichen, sind problematisch. An der K4370 (Wildparkstraße), die durch Gaugenwald führt, ist der Gehweg mit Niederbord ausgestattet. Der Landkreis fordert daher die Gemeinde auf, eine bauliche Änderung im Rahmen der Straßensanierung der K4370 im nächsten Jahr vorzunehmen. Der Kreis empfiehlt den Gehweg zwischen der Abzweigung Müllerweg und bis zum Beginn der Wohnbebauung, wie es grunderwerbsmäßig möglich ist, mittels Grünstreifen von der Fahrbahn abzutrennen. Gleichzeitig muss, so steht es im Verkehrsschauprotokoll, das Niederbord durch Hochbord ersetzt werden. Gemeinderat Heiko Burkhardt hat mit diesem Vorschlag aber so seine Probleme. "Es ist ein Trugschluss, dass ein Hochbord die Situation verbessert", meinte er. Denn, wenn ein Lastwagen auf das Hochbord ausweiche, würde es so richtig gefährlich für Fußgänger werden. Er sei deshalb für einen Bordstein, der "so flach wie möglich ist". Bürgermeister Buchwald hatte in der Sitzung keine Ideallösung parat. Somit beraumte er einen Bauausschusstermin an, an dem auch ein Vertreter des Landkreises teilnimmt. Dabei soll dann die bestmögliche Lösung gefunden werden.

Darüber hinaus wurde bei der Vorortbesichtigung festgestellt, dass die Ortstafel am Ortseingang von Gaugenwald (von Neuweiler kommend) nicht entsprechend der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung steht und somit entsprechend versetzt werden muss.

Durch den richtigen Standort der Tafel wird der Ortseingang von den Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen, was zur Anpassung der Geschwindigkeit führen soll. Stehen die Ortstafeln zu weit von der Bebauung entfernt, wird der Ortseingang missachtet und der Verkehrsteilnehmer passt seine Geschwindigkeit nicht an, steht im Protokoll.

Polizei: kein Unfallschwerpunkt

Nochmals wurde die Kreuzung der K4369 und der K4370 angeschaut. Die Gemeinde Neuweiler bat den Landkreis im Zuge der Umbaumaßnahmen der K4370, die Kreuzung durch einen Kreisverkehr zu entschärfen. Laut Angaben der Polizei gab es dort zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 26. Juli 2016 zehn Verkehrsunfälle. Daher wird die Kreuzung seitens der Polizei als "nicht gefährlich" eingestuft. Dennoch befürwortete sie einen Kreisverkehr. Häufig seien die Unfallverursacher (sechs von zehn) im Zeitraum von 2011 bis 2016 Einheimische. Die Straßenbauabteilung des Landkreises Calw sieht die Kreuzung "ordnungsgemäß ausgebaut".

Die nun anstehende Baumaßnahme an der K4370 sei eine Erhaltungsmaßnahme. Ein Kreisverkehr sei hingegen eine Investitionsmaßnahme. Daher handele es sich um "zwei vollkommen unterschiedliche Bewertungsgrundlagen der Maßnahmen", so das Verkehrsprotokoll. Ein Kreisverkehr könnte auch bei der Erfüllung der Voraussetzungen (Unfallschwerpunkt, planerische Defizite, Leistungsdefizite) nicht in der anstehenden Maßnahme realisiert werden.

Diese seien aber nicht gegeben. Die Vorlaufzeit für einer Investitionsmaßnahme beträgt indes drei bis fünf Jahre. Auch ein Kreisverkehrprovisorium sei nicht zulässig. Da die Sichtweiten laut der Abteilung Straßenbau "sehr gut" seien, sei kein Handlungsbedarf nötig.