Die Spvgg freut sich über finanzielle Förderung. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Verwaltung Neuweiler darf keine Zusagen machen / Spvgg erhält 15 Prozent Unterstützung

Von Ralf Klormann

Neuweiler. Beantragt ein Verein einen Zuschuss bei seinem Fachverband, beispielsweise für eine Baumaßnahme, muss er zudem angeben, welche Zuwendungen von der zuständigen Gemeinde zu erwarten sind. Im Neuweiler Gemeinderat wurde nun debattiert, ob die Verwaltung deswegen das Recht erhalten soll, bereits vorab Förderzusagen zu erteilen.

Auslöser der Diskussion war eine Anfrage auf Förderung einer Baumaßnahme der Spielvereinigung (Spvgg) Berneck/Zwerenberg gewesen. Bereits in der vorletzten Sitzung hatte Gemeinderat Friedrich Blaich – der bei der Spvgg als Schriftführer tätig ist – angeregt, die Verwaltung zu ermächtigen, den Vereinen im Vorfeld eine entsprechende Zusage zu geben, damit diese Planungssicherheit haben. Die Stadt Altensteig habe bereits eine Förderung in Höhe von zehn Prozent zugesichert, so Blaich.

Bürgermeister Martin Buchwald legte in der jüngsten Sitzung deshalb einen Beschlussvorschlag vor, der eine solche Zusage der Verwaltung regeln sollte. Dieser stieß im Gemeinderat jedoch nur auf wenig Zustimmung. So plädierten die Räte weitgehend einhellig gegen eine prinzipielle Regelung. Stattdessen solle jede Förderung weiterhin auf Einzelentscheidungen des Gemeinderates basieren. Auch Blaich sprach sich dafür aus, nur von Fall zu Fall über eine Unterstützung zu beraten.

Bei der Frage, in welchem Umfang der Spvgg denn nun eine Förderungszusage erteilt werden soll, kam es schließlich zu hitzigen Debatten.

So schlug Rat Rainer Dörich eine prozentuale Beteiligung an den Kosten vor. Dabei solle jedoch die Unterstützung durch Altensteig berücksichtigt werden. "In der Summe darf bei beiden Förderungen nicht mehr als 15 Prozent herauskommen", forderte er. Auch Rat Werner Stockinger schloss sich dieser Ansicht an.

Gemeinderat Markus Stoll hingegen lehnte eine prozentuale Festlegung zunächst ab. So könne eine konkrete Förderleistung schließlich erst mit der Abschlussrechnung der jeweiligen Kosten erfolgen. Stattdessen sprach er sich dafür aus, einen Betrag festzulegen. Dies sei zudem bereits zuvor so gehandhabt worden.

Rat Hans-Ulrich Lörcher hingegen hielt es für schwierig, einen Betrag festzusetzen, ohne diesen prozentual an den jeweiligen Kosten auszurichten. Auch er sprach sich für eine Förderung in Höhe von 15 Prozent aus – inklusive einer Anpassung der Mittel nach der Endabrechnung – allerdings solle bei 20 000 Euro gedeckelt werden. Rätin Karin Schmidt unterstützte diesen Vorschlag und stellte deshalb einen Antrag, die Spvgg dementsprechend zu fördern. Dieser wurde mit drei Gegenstimmen sowie zwei Enthaltungen letztlich angenommen.

Obwohl Blaich zugleich auch im Vorstand der Spvgg tätig ist, durfte er übrigens dennoch an der Abstimmung teilnehmen. Dies liege daran, so Hauptamtsleiter Wolfgang Dürr, dass Blaich als nicht vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied nicht als befangen gelte.