Bei möglichen Bauflächen müssen die Gemeinden darauf achten, zuerst Lücken im innerörtlichen Bereich zu schließen. Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder-Bote

Geplante Abrundungssatzung Aichhalder Weg/Kirchweg wird nicht nur im Ausschuss heiß diskutiert

Von Christoph Bay

Neuweiler. Geteilter Meinung ist das Gremium des Neuweiler Gemeinderats über den Bedarf einer Abrundungssatzung für ein kleines Gebiet im Bereich Aichhalder Weg/Kirchweg. Der Bauausschuss hatte sich davor um dieses Thema gekümmert und einen dreiteiligen Beschlussvorschlag ausgearbeitet.

Bei der jüngsten Sitzung des Gemeindeparlaments sind einige Betrachtungen zum Thema Aichhalder Weg/Kirchweg noch einmal reflektiert worden. Vor allem mit der bislang an den Tag gelegten Vorgehensweise der Verwaltung in dieser Sache zeigt sich Rätin Doris Hammann nicht einverstanden: "Die Vorlage ist nicht ausreichend, vor allem ein Plan wird darin vermisst. Zudem sollte doch überlegt werden, ob nicht mehr als nur zwei oder vier Plätze erschlossen werden sollen."

Bürgermeister Martin Buchwald sieht das genauso, aber: "Dagegen steht der Flächennutzungsplan, in dem das Gebiet der Landwirtschaft zugeordnet ist." Deshalb gehe der im Bauausschuss erarbeitete Vorschlag in die Richtung, mit einer möglichen Abrundungssatzung vier Plätze ins Spiel zu bringen, um später an eine weitere Bebauung heranzugehen. Rätin Hammann bezweifelt jedoch, ob diese scheibchenweise Herangehensweise an eine Erschließung im Bereich Aichhalder Weg Sinn macht und Erfolg bringt.

Bereits im Bauausschuss hatte Friedrich Blaich Kritik an der Verwaltung über die gezeigte Vorgehensweise in der Sache Aichhalder Weg/Kirchweg geübt. Ihn bewegt ebenfalls die Frage, ob in diesem Bereich nicht mehr Bauplätze erschlossen werden könnten. Zudem fragt er sich, was mit der in einer früheren Vorlage dargestellten Ausgleichsfläche passiert.

Tiefbauingenieur Paul Gauss von Gauss und Lörcher dazu: "Für ein Baugebiet muss eine größere Ausgleichsfläche ausgewiesen werden." Diese müsse aber nicht an die Planfläche grenzen, sondern sie könne überall in der Gemeinde liegen.

Beschlossen wurden drei Punkte: Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern angrenzender Grundstücke zu sprechen.

Das Büro Gauss und Lörcher soll einen Entwurf fertigen, wie eine mögliche Erschließung des Gebiets mit mindestens sechs Plätzen aussehen könnte.

Zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet der Gemeinderat, inwieweit die Falchenwiesen als Ausgleichsfläche oder als Tauschfläche für den Flächennutzungsplan in Betracht kommen.